Klimaproteste der Last Generation: Wer ist hier eigentlich kriminell?

Empört Euch! Ja aber worüber?

Eine Welle der Empörung schwappt über die Republik: Bei der Kritik an den Protestaktionen der Last Generation scheinen alle Maßstäbe verloren. Die Klimaaktivisten werden mit der RAF verglichen und behandelt wie Terroristen und gefährliche Staatsfeinde. In großer Eintracht tönt es aus der deutschen Presselandschaft, den einschlägigen Talkshows, aus Politikermündern (nicht nur der AfD) und denen von selbsternannten Ordnungshütern wie dem bekennenden Rechtsaußen, Demagogen und Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt: Die „Klimaterroristen“ sind unter uns! Für Alexander Dobrindt, Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, muss „die Entstehung einer Klima-RAF verhindert werden“. Ein nicht nur dummer, sondern auch falscher und gefährlicher Vergleich.

Leider bleibt es nicht bei polemischen und verbalen Entgleisungen auf Stammtischniveau. In Bayern sitzen 12 Aktivisten für 30 Tage in „präventivpolizeilicher Gewahrsam“, ohne Anwälte, ohne Gerichtsverfahren, aufgrund eines umstrittenen Gesetzes (Bayerisches Polizeiaufgabengesetz), das zur Terrorismusbekämpfung (!!) erlassen wurde! Kommt einem irgendwie bekannt vor – Türkei? Belarus? Iran? Wo bleibt hierüber die öffentliche Empörung?

Der Zweck heiligt die Mittel?

Über die Ziele der Klimaaktivisten gibt es bemerkenswerterweise gar keinen Dissens, sind sie doch geradezu banal: 9-Euro-Ticket oder Tempo 100 auf Autobahnen. Gestritten werden darf über die Methoden. Es hat geradezu etwas rührend Naives zu glauben, mit Straßenblockaden oder spektakulären Bildersturmaktionen könnte das individuelle oder kollektive Gewissen zugunsten des Klimaschutzes wachgerüttelt werden. Eher werden indifferente Zeitgenossen in ihrem Widerstand gegen klimafreundliches Verhalten noch verstärkt. Und dass man mit Essen nicht um sich wirft, hat meine Generation schon im Kindergarten gelernt. Spaß beiseite: Es ist zweifelhaft, ob die Methoden der Klimaaktivisten angemessen sind, ob sie die erhoffte Wirkung erreichen – erhöhte Aufmerksamkeit für die katastrophalen Folgen des Klimawandels und entschlossenes politisches Handeln -, ob Straßenblockaden möglicherweise Menschenleben gefährden oder ob Kunstwerke beschädigt werden dürfen, ob also der Zweck die Mittel heiligt. Es gibt sicher originellere Formen des zivilen Widerstands.

Gewaltfreier ziviler Widerstand als moralisch begründeter Protest

Statt einer Kriminalisierung der Bewegung wäre eine Versachlichung der Diskussion hilfreich. Ziviler Ungehorsam ist eine bekannte Form des politischen Protests gegen gesellschaftliche Missstände. Erinnert sei zum Beispiel an Mahatma Gandhi mit seinem Protest gegen die britische Kolonialherrschaft in Indien oder an Martin Luther King mit seinem Kampf gegen die Rassendiskriminierung in den USA.  

Was kann man aber den Stammtischparolen und billigen Hetzkampagnen entgegenhalten? Kaum zu erwarten, dass ein Markus Söder, Alexander Dobrindt oder Rainer Wendt sich auf einen akademisch-philosophischen Diskurs über den zivilen Ungehorsam einlassen werden, zum Beispiel in Anlehnung an die Definition von Jürgen Habermas von 1983: „Ziviler Ungehorsam ist ein moralisch begründeter Protest, dem nicht nur private Glaubensüberzeugungen oder Eigeninteressen zugrunde liegen dürfen; er ist ein öffentlicher Akt, der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann; er schließt die vorsätzliche Verletzung einzelner Rechtsnormen ein, ohne den Gehorsam gegenüber der Rechtsordnung im Ganzen zu affizieren; er verlangt die Bereitschaft, für die rechtlichen Folgen der Normverletzung einzustehen; die Regelverletzung, in der sich ziviler Ungehorsam äußert, hat ausschließlich symbolischen Charakter – daraus ergibt sich schon die Begrenzung auf gewaltfreie Mittel des Protests.“ (Jürgen Habermas: Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat; in: Peter Glotz (Hrsg): Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat. Frankfurt/M. 1983, S. 35.

Für Leute, die sich mit dem akademischen Jargon von Habermas (affizieren!) schwertun – es geht auch einfacher: Ziviler Ungehorsam ist „die überlegte und gezielte Übertretung von Gesetzen um dringender gesellschaftlicher Ziele willen“ (Howard Zinn, Disobedience and Democracy, New York 1968, S. 119, zit. nach Andrea Papst, Ziviler Ungehorsam: Annäherung an einen umkämpften Begriff, in Bundeszentrale für politische Bildung / APuZ / 11.06.2012

Überlassen wir den Diskurs nicht den Demagogen!


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4 Comments on “Klimaproteste der Last Generation: Wer ist hier eigentlich kriminell?”

  1. Avatar von gertrudrogg gertrudrogg sagt:

    Auch von mir danke für die erhellenden Passagen aus Habermas. Das bringt es doch sehr gut auf den Punkt und hilft differenzieren. Und unsere Straßenkleber passen ganz in das Habermas Schema. Sie mit RAF zu vergleichen ist unglaublich! Dort ging es um Hinterhalt und Mord.

  2. Avatar von Fred Lang Fred Lang sagt:

    Zitat: „Es hat geradezu etwas rührend Naives zu glauben, mit Straßenblockaden oder spektakulären Bildersturmaktionen könnte das individuelle oder kollektive Gewissen zugunsten des Klimaschutzes wachgerüttelt werden …. Es ist zweifelhaft, ob die Methoden der Klimaaktivisten angemessen sind, ob sie die erhoffte Wirkung erreichen – erhöhte Aufmerksamkeit für die katastrophalen Folgen des Klimawandels und entschlossenes politisches Handeln -, ob Straßenblockaden möglicherweise Menschenleben gefährden oder ob Kunstwerke beschädigt werden dürfen, ob also der Zweck die Mittel heiligt. Es gibt sicher originellere Formen des zivilen Widerstands.“

    Diesen Aussagen schließe ich mich aus voller Überzeugung an. Die Klimaaktivisten schaden letztendlich dem Gedanken des Klimaschutzes mit ihren Aktionen mehr, als dass sie ihm nutzen.

  3. Danke für die ermutigende Zustimmung!

  4. Avatar von Tala T. Tala T. sagt:

    Danke für deine wichtigen und treffenden Texte!!!


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