Habeck geht. Andere, die besser gegangen wären, bleiben.

Mit Robert Habeck verlässt einer der fähigsten Köpfe die deutsche Politik. Das ist bedauerlich, denn gleichzeitig bleibt uns das Führungspersonal der CDU/CSU erhalten: Julia Klöckner, Markus Söder, Jens Spahn, Alexander Dobrindt, Katherina Reiche, Dorothee Bär, Alois Rainer, Thorsten Frey, Carsten Linnemann – ja und nicht zu vergessen Friedrich Merz. Vom gruseligen Spitzenpersonal der AfD – Weidel, Chrupalla, Höcke – ganz zu schweigen.  

Foto: Jens Gyarmaty, TAZ

Habeck war jahrelang Zielscheibe, Feindbild und Buhmann konservativer und rechter Kreise, angefangen von der Bildzeitung („Heizungshammer“) über Söders permanente Giftspritzen („Kinderbuchautor“) bis zu Wolfgang Kubickis Beleidigung („unfähigster Wirtschaftsminister aller Zeiten“). Diese permanente Hetze gegen Habeck und seine Politik war insofern bemerkenswert, als Habeck im Amt des Wirtschaftsministers und Vizekanzlers keine „links-grün-versiffte“ Politik vertreten hat, sondern eine pragmatische Linie, die bei den fundamentalistischen grünen Parteigenoss*innen mehr als nur ein tiefes Stirnrunzeln  verursacht hat.

Völlig zu Recht hat Habeck seinen Abschied aus der Politik genutzt, auf zwei absolute Fehlbesetzungen in politisch wichtigen Ämtern hinzuweisen: Julia Klöckner, so Habeck im TAZ-Interview „…hat die Gesellschaft gespalten. Ob mutwillig oder aus Dämlichkeit, weiß ich nicht. Sie war noch nie in der Lage, Dinge zusammenzuführen. Sie hat immer nur polarisiert, polemisiert und gespalten. Insofern war von Anfang an klar, dass sie eine Fehlbesetzung ist“. Zu Markus Söder merkt Habeck treffend an: „Dieses fetischhafte Wurstgefresse von Markus Söder ist ja keine Politik. Und es erfüllt dennoch einen Zweck. Es lenkt ab von den Gründen, die Menschen haben können, sich nicht gesehen und nicht mitgenommen zu fühlen“.

Nicht nur wegen solcher Aussagen werden wir Robert Habeck vermissen.


Ukraine Gipfel in Washington: Gut gelaunter König empfängt devote Untertanen

Großes Aufatmen nach dem Treffen bei Donald Trump: Er hat Selenskyj nicht hinterrücks die Treppe runtergeschubst, Giorgia Meloni nicht in den Schritt gegriffen (obwohl sie direkt neben ihm saß) und Friedrich Merz als „großartigen Anführer“ gelobt. Na bitte, geht doch. Obwohl Selenskyj den Dresscode für Staatslenker immer noch nicht drauf hat und mit einem Jackett aus der Kleidersammlung erschienen war. Die ebenfalls angereisten sieben europäischen Staatslenker gaben sich Mühe, Trump bei Laune zu halten und lachten über seine schlechten Witze. Das Team Europa musste im Nebenzimmer warten, während Trump Selenskyj aufforderte, endlich mit dem Krieg gegen Russland aufzuhören.

Danach durften die europäischen Staatschefs/chefinnen am runden Tisch dem US-Präsidenten mal so richtig die Meinung geigen. Wichtigstes Ergebnis des Treffens: Selenskyj hat versprochen, beim geplanten Dreiertreffen in der Schweiz mit Trump und Putin im dunkelblauen Nadelstreifenanzug mit Einstecktuch zu erscheinen. Dann dürfte dem Frieden nichts mehr im Wege stehen. Und Trump kann endlich den wohlverdienten Friedensnobelpreis entgegennehmen.


Kein Bock auf Heldentod. Befragung eines Kriegsdienstverweigerers

Mit der aktuellen Debatte um Aufrüstung, Kriegstüchtigkeit und Wiedereinführung der Wehrpflicht rückt auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wieder in den Blick. Vor fast 60 Jahren habe ich den Dienst mit der Waffe verweigert. Ich würde es heute, auch wenn ich mich aufgrund meines Alters gar nicht mehr entscheiden müsste, wieder tun. Einige ehemalige Kriegsdienstverweigerer haben neuerdings bekannt, dass sie sich heute, angesichts der militärischen Bedrohungslage, anders entscheiden würden. Robert Habeck zum Beispiel, oder Campino von den Toten Hosen. Für Ulrich Bröckling ist das „eine wohlfeile Geste älterer Herren, die zwar keinen Einberufungsbefehl mehr zu erwarten haben, aber nicht davon lassen können, sich als Vorbilder zu inszenieren“[1]. Seit 2022, mit dem Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine, steigt die Zahl derer, die ihre Kriegsdienstverweigerung zurücknehmen oder widerrufen. Auch scheint eine Mehrheit der Deutschen für die Wiedereinführung der Wehrpflicht zu sein.

Wie war das nochmal mit der Kriegsdienstverweigerung?

In den 1960er Jahren war die Kriegsdienstverweigerung noch mit recht hohen Hürden verbunden. Man musste vor einer Art Tribunal antreten und seine Gewissensentscheidung glaubhaft begründen. Vorausgegangen war in meinem Fall eine intensive Beschäftigung mit dem Grundrecht auf Verweigerung des Dienstes an der Waffe aus Gewissensgründen. Für mein Abitur am Koblenz Kolleg (Zweiter Bildungsweg) hatte ich als Abschlussarbeit das Thema „Christen und Kriegsdienstverweigerung“ gewählt.

Im Oktober 1969 wurde ich vor den so genannten „Prüfungsausschuss für KDV“ in Mainz zitiert: Drei Männer, die darauf aus waren, junge Menschen wie mich einzuschüchtern und ihre Argumentation ins Wanken zu bringen. In meinem Falle gelang die Einschüchterung nicht ganz. Ein Mitglied der Kommission schlief während der Anhörung, die beiden anderen löcherten mich mit Fragen, auf die ich aufgrund der gründlichen Vorbereitung auf den Anhörungstermin Antworten parat hatte. Eine der üblichen Fangfragen, mit der der jeweilige Kandidat in Widersprüche verwickelt werden sollte, lautete: Mit Ihrer pazifistischen Einstellung kommen Sie doch nicht weit. Stellen Sie sich vor, Sie gehen mit Ihrer Freundin im Wald spazieren, und es kommen russische (!) Soldaten, die Ihre Freundin vergewaltigen wollen, würden Sie sich da etwa nicht wehren? Auf diese Frage war ich vorbereitet und hatte mir zur Auswahl zurechtgelegt: a) Ich habe keine Freundin, b) In unserem Wald gibt es nur französische Soldaten, c) Dann nehme ich meine Kalaschnikow, die ich bei solchen Gelegenheiten immer bei mir trage, und rattatattata, d) Dann renne ich weg, e) Das ist eine rein hypothetische Frage. Ich weiß nicht mehr, was ich geantwortet habe – vermutlich etwas weniger Aufmüpfiges. Jedenfalls wurde ich bereits in der ersten Instanz des Verfahrens als Kriegsdienstverweigerer anerkannt – was damals überhaupt nicht selbstverständlich war. Statt 18 Monate bei der Bundeswehr rumzugammeln habe ich dann als Ersatzdienst drei Jahre in einem Entwicklungsprojekt in Bolivien gearbeitet.

Vertreter einer radikalen Position in Sachen Kriegsdienstverweigerung wie Egon Spiegel halten allerdings auch den Ersatz- oder Zivildienst letztlich für einen „Kriegsdienst ohne Waffen“.[2]   

Passt die Kriegsdienstverweigerung noch in die heutige Zeit?

Bereits in den 1920er Jahren gab es in Deutschland eine Bewegung gegen die Wehrpflicht. Davon zeugt das „Manifest gegen die Wehrpflicht und das Militärsystem“ von 1926, das 1930 ergänzt wurde unter der Überschrift „Gegen die Wehrpflicht und die militärische Ausbildung der Jugend“ und das unterzeichnet wurde u.a. von Martin Buber, Albert Einstein, M.K. Gandhi, Sigmund Freud, Thomas Mann, Selma Lagerloef, Paul Loebe, Bertrand Russell, Stefan Zweig. Nun war das gewiss eine andere Zeit, noch stark geprägt von militaristischem Denken und Hurrapatriotismus der Kaiserzeit.

Meine eigene Entscheidung gegen den Kriegsdienst und die vieler meiner Weggefährten erfolgte im Kontext des Kalten Krieges, zu einer Zeit, als die Logik der militärischen Abschreckung noch nicht abgelöst war von Bemühungen um Rüstungskontrolle und Ost-West-Annäherung. Wir Kriegsdienstgegner wurden als Drückeberger und Kommunisten diffamiert, die sich unter dem Vorwand des Gewissensnotstands dem Dienst am Vaterland entziehen wollten.

(Cover der Degenhardt-Schallplatte)

Es war die Zeit, in der Liedermacher wie Reinhard Mey (Nein, meine Söhne geb´ ich nicht), Hannes Wader (Es ist an der Zeit), Boris Vian (Le Déserteur) oder Franz-Josef Degenhardt (Befragung eines Kriegsdienstverweigerers) zum Widerstand gegen den Kriegsdienst aufriefen.

Hier ein Auszug aus dem Degenhardt-Text: „Also, passen sie mal auf, ich werd jetzt ihr Gewissen prüfen. Nehmen wir mal an, sie geh’n spazieren, mit ihrer Freundin, nachts im Park. Plötzlich kommt ‘ne Horde Russen, stockbesoffen und bewaffnet, Halt, sagen wir ‘n sagen wir ‘n Trupp Amerikaner, schwer betrunken und bewaffnet nachts im Park machen sich an ihre Freundin ran. Sie haben ‘ne MP dabei. Na, was machen sie? Was sagen sie uns da? Sie verbitten sich dies Beispiel? Meinetwegen, bitte schön, hier darf jeder machen was er will, im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, versteht sich.“

Was plant die Bundesregierung?

Alle Männer im Alter von 18 Jahren (darunter mein Enkelsohn) sollen, so plant es die Regierung, verpflichtet werden, per Fragebogen zu sagen, ob sie sich einen Dienst in den deutschen Streitkräften vorstellen können. Die Bundesregierung erklärt, dass sie einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ nach schwedischem Vorbild einführen will, „zunächst“ auf freiwilliger Basis. Damit erhofft man sich, die lt. Verteidigungsministerium fehlenden mindestens 60.000 Soldaten bei der Bundeswehr auffüllen zu können. Wenn das mit der Freiwilligkeit nicht funktioniert, ist die Wiedereinführung der Wehrpflicht, die 2011 ausgesetzt wurde, geplant. Damit Männer und Frauen im Sinne einer „Wehrgerechtigkeit“ gleichermaßen verpflichtet werden könnten, müsste das Grundgesetz geändert werden.   

Dazu Egon Spiegel: „Während in diesen Tagen, als hätte man auf diesen Moment seit Jahren gewartet, landauf landab in Europa – unser Blick gilt speziell Deutschland – ebenso hektisch und besinnungslos, fast hysterisch und nahezu ungebremst vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und der speziellen Positionierung der USA unter dem Diktat Trumps nach Auf- und Nachrüstung gerufen wird und dabei die Forderung nach Wiedereinführung der Allgemeinen Wehrpflicht eine prominente Stellung einnimmt, und während in diesem Zusammenhang bereits fieberhaft über bauliche wie personelle Konsequenzen (Zahl der zusätzlich benötigten Soldaten/innen, Aufnahmekapazitäten von Kasernen und Ausbildung) nachgedacht wird, können sich die pazifistischen Gegenspieler eigentlich zurücklehnen und brauchen nur die seit der Abschaffung der Allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland ad acta gelegten Ratgeber für Kriegsdienstverweigerer aus dem Bücherregal zu ziehen und sich die darin beinhalteten Ansichten in Erinnerung zu rufen. Einmal mehr können sich die Söhne und Töchter, mittlerweile Enkel und Enkelinnen an dem orientieren, was sich vorher ihre Eltern bzw. Großeltern im Hinblick auf ihr Anerkennungsverfahren erarbeitet hatten“[3].

Veteranentag, Heldenkult und Heroisierung des Soldatentums: Sind wir wieder soweit?

Die zunehmende Militarisierung unserer Gesellschaft lässt sich an vielen Entwicklungen ablesen: Die Einführung eines Veteranentages, die Werbung für die Bundeswehr in Schulen und sozialen Medien, die Verklärung und Heroisierung des Soldatentums. In einem Werbespot, der während der Fußball-EM der Frauen vor den Spielübertragungen gesendet wurde, wird suggeriert, dass Fußball und Krieg irgendwie ähnlich sind. Beides nur ein Spiel? Da meint die Nationalspielerin Cora Zicai: „Unsere Technik ist einwandfrei, unser Zusammenhalt echt besonders und auch unsere Verteidigung wird immer besser – aber irgendetwas fehlt“. Darauf erwidert eine Soldatin: „Cora, ist doch klar, unser Kader ist zu klein.“ Und dann heißt es in dem Spot: „Komm in die Mannschaft!“

Wehrpflicht-Debatte sorgt für mehr Kriegsdienstverweigerer

Ungeachtet der aktuellen Sympathiewerbung für den Dienst in der Bundeswehr gibt es das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nach § 4, Abs. 3 Grundgesetz: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“. Gleichzeitig mit den Plänen der Regierung steigt die Zahl der Menschen, die den Kriegsdienst verweigern, wieder an. Bis Ende Juni gingen 1.363 Anträge auf Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung ein. Zum Vergleich: Im gesamten Vorjahr waren es 2.241 Anträge, 2023 noch 1.079 und 2022 lediglich 951.

Im Kriegsfall kein Recht auf Verweigerung? Ein irritierendes Gerichtsurteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 16.01.2025 ein erstaunliches (Fehl-)Urteil gefasst: Danach kann im Kriegsfall das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4 Abs. 3 GG ausgesetzt werden (BGH Beschl. v. 16.1.2025 – 4 ARs 11/24, Rn. 30 ff., 50). Es ging in dem konkreten Fall um die Auslieferung eines Ukrainers, der in Deutschland den Kriegsdienst verweigert hat. Dass dieses Urteil grotesk und falsch ist, liegt auf der Hand: Ein Recht, das auf den Kriegsfall zugeschnitten ist, kann nicht im Kriegsfall außer Kraft gesetzt werden. Nähere Erläuterungen zu dem Urteil gibt es hier (https://verfassungsblog.de/kriegsdienstverweigerung-kriegsfall-bundesgerichtshof/

„Stell dir vor, es ist Krieg, und keiner geht hin“

Mit diesem unbekümmerten Spruch hat meine Generation ihre grundsätzliche Abneigung gegen den Militärdienst zum Ausdruck gebracht. „Und was, wenn der Krieg zu dir kommt“? war die Antwort der Kritiker. Dennoch hat die Vorstellung, alle Männer und Frauen im wehrfähigen Alter würden sich weigern, den Erwartungen ihrer politischen und militärischen Führung zu entsprechen und sich nicht für den Militärdienst ausbilden zu lassen und erst recht nicht in den Krieg zu ziehen, egal ob das eigene Land einen Angriff führt oder angegriffen wird, etwas Verlockendes. Denn die Herrschenden können ihre Kriegsziele, ob moralisch gerechtfertigt oder nicht, nur verfolgen, wenn die „Untertanen“ sich diese Ziele zu eigen machen und mit der Absicht in den Kampf ziehen, den Feind zu vernichten. Ist es eine Illusion, wenn Hannes Wader in seinem berührenden „Es ist an der Zeit“-Lied am Ende singt: „Doch längst finden sich mehr und mehr Menschen bereit, diesen Krieg zu verhindern, es ist an der Zeit“?

Nun mag es wohlfeil sein, sich in Friedenszeiten gegen den Kriegsdienst zu entscheiden. Im schlimmsten Fall handelt man sich den Vorwurf ein, ein Drückberger und vaterlandsloser Geselle zu sein. Was aber, wenn sich das eigene Land, ob verschuldet oder unverschuldet, im Krieg befindet, wie etwa die Ukraine oder Israel/Palästina? Unter den Ukraineflüchtlingen sind viele Männer im „wehrfähigen“ Alter, die, ohne explizit den Dienst an der Waffe zu verweigern, die Flucht ins Ausland als Ausweg gefunden haben. Wie groß das Dilemma sein kann, im Kontext des israelisch-palästinensischen Krieges Pazifist zu sein und den Kriegsdienst abzulehnen, hat sehr eindrücklich Guy Ben-Aharon in einem Gastbeitrag am 18. Juli 2025 im Spiegel beschrieben: Als Kriegsgegner in Israel: Abgelehnt im Inland und im Ausland – Das Leben eines israelischen Pazifisten. Wie es ist, in zwei Welten zu leben, die beide sagen: Du gehörst nicht hierher. Ausgehend von Erfahrungen im persönlichen Umfeld, schreibt Ben-Aharon: „In Israel sagt man mir, du gehörst nicht hierher. Weil ich nicht hinter einer Armee stehe, die in Gaza sinnlos tötet und die Palästinenser aushungern lässt. Im Ausland sagt man mir: Geh dahin, wo du herkommst. Was heißt, dass ich nicht in das Land gehöre, wo ich geboren wurde, sondern in die Länder, wo meine Vorfahren Pogromen und dem Holocaust ausgeliefert waren. Eine Welt, die nach Ausschließlichkeit giert, duldet keine Nuancen… Wenn Widerspruch im eigenen Land als Verrat gilt und im anderen als belanglos abgetan wird – wer vermag sich dann noch etwas anderes vorzustellen als ewigen Krieg?“

Dieser Blogbeitrag endet mit vielen offenen Fragen. Falls mein Enkel mich demnächst fragt, ob er den Kriegsdienst verweigern soll oder nicht, und wie das denn bei mir damals war: Dann kann ich ihm meine Haltung erklären und welche Fragen sich für mich mit diesem Thema verbinden. Die eigene Entscheidung dazu muss er schon selber treffen.


[1] Deutschland und die Kriegstüchtigkeit. Der gefährliche Kurs der geistigen Mobilmachung. Ein Gastbeitrag von Ulrich Bröckling; in DER SPIEGEL 18/2025

[2] Egon Spiegel: Also, alles noch mal von vorn. Zur Aktualität der totalen Kriegsdienstverweigerung.

[3] Egon Spiegel: Also, alles noch mal von vorn. Zur Aktualität der totalen Kriegsdienstverweigerung.


Privat oder gesetzlich? Schluss mit der Zweiklassenmedizin!

Ich habe einen Vormittag mit der Suche nach einem Facharzttermin verbracht.  Überweisung vom Hausarzt habe ich. Anruf bei mehreren Praxen: „Sind Sie gesetzlich versichert, dann drücken Sie die Eins“ – was ich Doofkopf brav tue. Ich lande in der Telefonwarteschleife: „Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.“ Der Augenblick dauert eine halbe Stunde, dann lege ich genervt auf, wähle neu und drücke dieses Mal die Drei für „privat versichert“. Sofort hebt jemand ab. Das gleiche Spiel beim Versuch, online einen Termin zu buchen, was viele Arztpraxen inzwischen auf ihrer Homepage anbieten. Auch hier erfolgt die Selektion und damit die Ungleichbehandlung gleich zu Beginn. Privat Versicherte kriegen schneller einen Termin. Bei manchen Praxen hat man als gesetzlich Versicherter keine Chance, überhaupt noch vor dem eigenen Ableben einen Termin zu bekommen.

Übrigens: Bei der Terminservicestelle (116117) habe ich erst nach 40 Minuten und gefühlten 100 Mal Durchhalteparolen („Leider sind alle Mitarbeiter weiterhin im Gespräch. Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld!“) aufgelegt. Ich werde nun statt des von meinem Hausarzt empfohlenen Neurologen eine psychotherapeutische Praxis aufsuchen. Diagnose: TWMP (Telefonwarteschleifenmusikphobie).

Man merkt: Ich schreibe diese Zeilen im Zorn. Dabei sollte sich mein Zorn über diese Ungleichbehandlung weniger gegen die Arztpraxen richten, die nachvollziehbare Gründe für die Bevorzugung von privatversicherten Patienten haben. Am Ende muss die Rechnung stimmen. Da ich aber – wie alle anderen gesetzlich Versicherten – mit meinen Steuern die Privilegien von Beamten in der Krankenversicherung mitfinanziere, habe ich wenig Verständnis für diese Zweiklassenmedizin.

Auf der internetseite www.dasFinanzen.de wird die Privilegierung der Beamten unverhohlen angepriesen: „In den meisten Fällen sollten Sie sich als Beamter privat versichern. Denn Sie haben erhebliche Vorteile gegenüber einer gesetzlichen Absicherung: bessere Leistungen, höhere Ansprüche und ein günstiger Beitrag, da nur die Restkosten abgedeckt werden müssen.“ Nur die Restkosten! Weil über die Beihilfe, die der Dienstgeber (also der Steuerzahler, also auch ich!) zahlt, zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten übernommen werden.  

Ändern könnte das der Gesetzgeber, wenn er denn wollte. SPD, Grüne und Linke wollen das, verfügen aber nicht über die nötige Mehrheit im Parlament. Prof. Dr. Friedrich Breyer, Universität Konstanz, schreibt in einem Beitrag „Was spricht gegen die Zwei-Klassen-Medizin?“ für die Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Band 67, Heft 1 im Mai 2018 (den ganzen Beitrag kann man hier lesen):

„Es ist offensichtlich, dass das gegenwärtige Nebeneinander von GKV und PKV gegen das Solidarprinzip verstößt: Eine Sozialversicherung, die das offenkundige Ziel hat, einen Solidarausgleich zwischen den Risikogruppen herbeizuführen (indem auf risikogerechte Prämien verzichtet wird) und die überdies Einkommen umverteilt, verfehlt dieses Ziel, wenn sie ausgerechnet einer Gruppe von Menschen, die gemeinhin zu den „Privilegierten“ gezählt wird, die Wahl lässt, ob sie an beiden Umverteilungsvorgängen teilnehmen will oder nicht. Wenn man diesem Werturteil folgt, ist es ebenfalls offensichtlich, dass eine Sozialversicherung, die die gesamte Wohnbevölkerung einbezieht, ein erstrebenswertes Ziel ist.“

Das Fazit von Breyer: „Dagegen steht fest, dass wir durch das Nebeneinander von GKV und PKV eine „Zwei-Klassen-Krankenversicherung“ haben, die zu massiven Gerechtigkeitsproblemen bei der Verteilung der finanziellen Lasten der Krankheit führt. Es wurde gezeigt, dass es legale Wege gibt, auch ohne Abschaffung der PKV diese Gerechtigkeitsprobleme aus der Welt zu schaffen, nämlich durch Einbeziehung der PKV-Unternehmen in den Risikostrukturausgleich in der GKV und durch Umstellung der GKV-Beiträge auf kasseneinheitliche Kopfpauschalen, begleitet durch einen steuerfinanzierten Sozialausgleich.“


Von Zustrombegrenzungs- und anderen schönen GroKo-Gesetzen

Das Jugendwort des Jahres 2024 war Aura. Was es bedeutet? Das ist das, was Alexander Dobrindt nicht hat. Womit wir beim Zustrombegrenzungsgesetz wären. Das von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachte Gesetz hat am 31.01.2025 im Bundestag keine Mehrheit bekommen. Ganz knapp. 11 Stimmen haben gefehlt. Dabei hätte es schon alleine der schönen Bezeichnung wegen verdient gehabt, verabschiedet zu werden. Wer bei Zustrombegrenzung an Überflutungen, Tsunamis  oder nur eine überlaufende Badewanne denkt: Gar nicht so falsch. Es sind zwar Menschen gemeint, Kriegs-, Hunger- und Klimaflüchtlinge, die auf der Flucht ihr Leben riskieren, aber was soll´s. Innenminister Dobrindt, der harte Hund, braucht kein Gesetz, um den Zustrom zu begrenzen. Die Mehrheit der Deutschen findet das gut. Vergessen die Zeit, wo Menschen aus Deutschland vor Verfolgung und Vernichtung fliehen mussten …

Was können wir von der neuen GroKo-Regierung noch alles an schönen neuen Gesetzen erwarten? Das Rüstungsbeschaffungsbeschleunigungsgesetz ist schon so gut wie unter Dach und Fach. Ein Klimawandelverschiebungsgesetz wird, wie man hört, gerade vorbereitet, ebenso wie das Reichtumvonuntennachobeumverteilungsgesetz. Das wird man dann aber anders nennen müssen. Vielleicht Steuerentlastungfürallegesetz? Damit die Leute nicht gleich merken, wie sie hinter die Fichte geführt werden.

Sicher kommt auch bald ein neues Wehrdienstmachtspaßgesetz. Der Dienst mit der Waffe ist so ähnlich wie Fußball. Die Bundeswehr hat die gleichen Probleme wie die Fußballnationalmannschaft der Frauen: Der Kader ist zu klein. „Komm in die Mannschaft!“ heißt es deshalb in einem Werbespot, in dem die Nationalspielerin Cora Zicai und die Soldatin Laura W. uns erklären, dass Krieg irgendwie ist wie Fußball. Was auch noch fehlt: ein Erstschlagermächtigungsgesetz. Für den Fall, dass der Russe auf die Idee kommt, Berlin zu bombardieren.