Privat oder gesetzlich? Schluss mit der Zweiklassenmedizin!

Ich habe einen Vormittag mit der Suche nach einem Facharzttermin verbracht.  Überweisung vom Hausarzt habe ich. Anruf bei mehreren Praxen: „Sind Sie gesetzlich versichert, dann drücken Sie die Eins“ – was ich Doofkopf brav tue. Ich lande in der Telefonwarteschleife: „Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.“ Der Augenblick dauert eine halbe Stunde, dann lege ich genervt auf, wähle neu und drücke dieses Mal die Drei für „privat versichert“. Sofort hebt jemand ab. Das gleiche Spiel beim Versuch, online einen Termin zu buchen, was viele Arztpraxen inzwischen auf ihrer Homepage anbieten. Auch hier erfolgt die Selektion und damit die Ungleichbehandlung gleich zu Beginn. Privat Versicherte kriegen schneller einen Termin. Bei manchen Praxen hat man als gesetzlich Versicherter keine Chance, überhaupt noch vor dem eigenen Ableben einen Termin zu bekommen.

Übrigens: Bei der Terminservicestelle (116117) habe ich erst nach 40 Minuten und gefühlten 100 Mal Durchhalteparolen („Leider sind alle Mitarbeiter weiterhin im Gespräch. Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld!“) aufgelegt. Ich werde nun statt des von meinem Hausarzt empfohlenen Neurologen eine psychotherapeutische Praxis aufsuchen. Diagnose: TWMP (Telefonwarteschleifenmusikphobie).

Man merkt: Ich schreibe diese Zeilen im Zorn. Dabei sollte sich mein Zorn über diese Ungleichbehandlung weniger gegen die Arztpraxen richten, die nachvollziehbare Gründe für die Bevorzugung von privatversicherten Patienten haben. Am Ende muss die Rechnung stimmen. Da ich aber – wie alle anderen gesetzlich Versicherten – mit meinen Steuern die Privilegien von Beamten in der Krankenversicherung mitfinanziere, habe ich wenig Verständnis für diese Zweiklassenmedizin.

Auf der internetseite www.dasFinanzen.de wird die Privilegierung der Beamten unverhohlen angepriesen: „In den meisten Fällen sollten Sie sich als Beamter privat versichern. Denn Sie haben erhebliche Vorteile gegenüber einer gesetzlichen Absicherung: bessere Leistungen, höhere Ansprüche und ein günstiger Beitrag, da nur die Restkosten abgedeckt werden müssen.“ Nur die Restkosten! Weil über die Beihilfe, die der Dienstgeber (also der Steuerzahler, also auch ich!) zahlt, zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten übernommen werden.  

Ändern könnte das der Gesetzgeber, wenn er denn wollte. SPD, Grüne und Linke wollen das, verfügen aber nicht über die nötige Mehrheit im Parlament. Prof. Dr. Friedrich Breyer, Universität Konstanz, schreibt in einem Beitrag „Was spricht gegen die Zwei-Klassen-Medizin?“ für die Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Band 67, Heft 1 im Mai 2018 (den ganzen Beitrag kann man hier lesen):

„Es ist offensichtlich, dass das gegenwärtige Nebeneinander von GKV und PKV gegen das Solidarprinzip verstößt: Eine Sozialversicherung, die das offenkundige Ziel hat, einen Solidarausgleich zwischen den Risikogruppen herbeizuführen (indem auf risikogerechte Prämien verzichtet wird) und die überdies Einkommen umverteilt, verfehlt dieses Ziel, wenn sie ausgerechnet einer Gruppe von Menschen, die gemeinhin zu den „Privilegierten“ gezählt wird, die Wahl lässt, ob sie an beiden Umverteilungsvorgängen teilnehmen will oder nicht. Wenn man diesem Werturteil folgt, ist es ebenfalls offensichtlich, dass eine Sozialversicherung, die die gesamte Wohnbevölkerung einbezieht, ein erstrebenswertes Ziel ist.“

Das Fazit von Breyer: „Dagegen steht fest, dass wir durch das Nebeneinander von GKV und PKV eine „Zwei-Klassen-Krankenversicherung“ haben, die zu massiven Gerechtigkeitsproblemen bei der Verteilung der finanziellen Lasten der Krankheit führt. Es wurde gezeigt, dass es legale Wege gibt, auch ohne Abschaffung der PKV diese Gerechtigkeitsprobleme aus der Welt zu schaffen, nämlich durch Einbeziehung der PKV-Unternehmen in den Risikostrukturausgleich in der GKV und durch Umstellung der GKV-Beiträge auf kasseneinheitliche Kopfpauschalen, begleitet durch einen steuerfinanzierten Sozialausgleich.“


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7 Comments on “Privat oder gesetzlich? Schluss mit der Zweiklassenmedizin!”

  1. Avatar von achim achim sagt:

    Die taz hat Deine Recherche weitergedreht:
    https://taz.de/Wenn-Anrufe-ins-Leere-laufen/!6105657/

    Künftig Programmierkurs belegen!

  2. Sehr geehrte/r W.v. Sulecki: vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar. Wenn Sie im Gegensatz zu mir andere, positive Erfahrungen gemacht haben, dann ist das schön für Sie. Die Frage ist, ob Ihr oder mein Fallbeispiel, das Sie als „anekdotisch“ und unwissenschaftlich bezeichnen, repräsentativ ist. Ich habe in meinem Beitrag auch nicht das Fehlverhalten von Ärzten verallgemeinert, im Gegenteil. Die Feststellung, dass privat und gesetzlich Versicherte ungleich behandelt werden, ist keine tendenziöse Stimmungsmache, sondern wird von Fachleuten und den einschlägigen Berufsverbänden und Krankenkassen bestätigt.
    Mit besten Grüßen
    Jürgen Lieser

  3. Nein, Ihr Kommentar ist nicht im „schwarzen Nichts“ verschwunden, ich hatte ihn lediglich noch nicht freigegeben, was aber jetzt passiert ist. Ich werde Ihnen darauf auch in den nächsten Tagen noch antworten.

  4. Avatar von Unbekannt Anonym sagt:

    Hier hatte ich einen Kommentar geschrieben – der ist offenbar in schwarzen Nichts verschwunden ..!?

    v. Sulecki

  5. Avatar von Unbekannt Anonym sagt:

    Sie fassen ein heißes Eisen an, das ist achtenswert.

    Bedauerlicherweise machen Sie aus einem Fallbeispiel, wissenschaftlich nennt man das *anekdotisch*, eine Tatsache.
    Handelte ich gleich, so könnte ich auf eigene Erfahrung in meinem Umkreis (Emsland) verweisen, die genau das Gegenteil darstellt:
    Privatpatienten werden nicht mehr angenommen weil einige davon nicht rechtzeitig ihre Rechnungen bezahlen – und Praxen daher beschlossen haben so zu sanktionieren.
    Was übrigens unzulässig ist, genau so unzulässig wie die von Ihnen beschriebene Mechanik der Abweisung von GKV Patienten.

    Verägert zu sein ist legitim, das Fehlverhalten einiger Ärzte zu verallgemeinern ist schäbig, daraus eine solche Tendenz zu behaupten ist nicht statistisch belegbar und bestenfalls tendenziöse Stimmungsmache.

    Wo ich hingegen mit Ihnen übereinstimme:
    Es sollten ALLE Patienten die gleichen Versicherungsbedingungen haben – und die langfristige Tendenz ist durch den Gesundheitsfond [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsfonds] ja schon vorbereitet.
    Es sind insbesondere die Berufsversicherungen wie die der Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, … die sich sperren. Bei den Beamten wäre es zwar unbeleibt, doch die finanziell gebeutelten öffentlichen Arbeitgeber hätten das lieber eher als später.

    W. v. Sulecki [wvs@re-actio.com; https://www.re-actio.com/wordpress%5D

  6. Auf das Erschleichen von Leistungen, die der PKV-Elite vorbehalten sind, steht vermutlich mindestens die Todesstrafe. Ich habe mir eine Rüge eingehandelt und dann gnädigerweise einen Termin bekommen – in zwei Monaten – immerhin.

  7. Avatar von achim achim sagt:

    Vielen Dank für die aufschlussreiche Recherche, Jürgen! Was mich jetzt natürlich interessiert: Wie wurde mit Deinem Anliegen verfahren, nachdem Du falsch Richtung ‚privat versichert‘ abgebogen bist? Wurdest Du vorgelassen zur Visite oder als GKV-Proletarier vor den Toren der fachärztlichen Weihestätte abgewiesen?


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