Zurückweisungen an den Grenzen sind rechtswidrig
Veröffentlicht: 15. Mai 2025 Abgelegt unter: Flüchtlinge, Innenpolitik | Tags: Afghanistan, Asylrecht, Grundgesetz Hinterlasse einen KommentarIndem die Regierung unter Merz Asylsuchende und Hilfebedürftige an den deutschen Grenzen zurückweist, setzt sie das deutsche Grundrecht auf Asyl außer Kraft und handelt klar gegen europäisches Recht. So jedenfalls beurteilen das Juristen und Wissenschaftler, wie etwa der Freiburger Sozialrechts-Professor Constantin Hruschka in der Badischen Zeitung vom 14. Mai 2025. Das scheint aber Merz und Dobrindt nicht zu interessieren. Hauptsache, die Mehrheit der Wählerschaft findet die Zurückweisungen gut. Laut einer aktuellen Umfrage befürworten 75 Prozent der Befragten die Maßnahmen von Dobrinth. Die schrillen Töne im Wahlkampf, die Hetze gegen Migrantinnen und Migranten – auch von Friedrich Merz -, die nahezu 100-prozentige Übernahme von AfD-Positionen in der Migrationspolitik durch die unionsgeführte Regierung – all das trägt nun in diesem Meinungsbild Früchte.
Thorsten Frey (CDU) will das Asylrecht am liebsten ganz aus dem Grundgesetz streichen. Dabei ist das Asylrecht faktisch bereits seit 1993 abgeschafft, indem damals der Artikel 16 des Grundgesetzes („Politisch Verfolgte genießen Asyl“) durch den neuen Artikel 16a ersetzt wurde, wonach auf das Asylrecht sich nicht berufen kann „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Allerdings: Mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) hat die Europäische Union gemeinsame Standards für die Behandlung von Asylanträgen und den Umgang mit Schutzsuchenden festgelegt. Auf diesem Weg soll das Asyl- und Migrationsrecht der Mitgliedsstaaten im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll von 1967 und anderen relevanten Abkommen vereinheitlicht werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die jetzt von Deutschland geübte Praxis der Zurückweisungen an den Binnengrenzen 2023 in einem Urteil als rechtswidrig verurteilt (Urt. v. 21.09.2023, Az. C-143/22 | ADDE). Bei der gestrigen Aussprache im Deutschen Bundestag hat die Grünen-Abgeordnete Chantal Kopf aus Freiburg die Bundesregierung zu den Zurückweisungen an der Grenze gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgten und ob europäisches Recht eingehalten werde. Finanzminister Klingbeil (SPD) antwortete dazu ausweichend. Er verwies auf die Zuständigkeit des Innenministers Dobrindt und dass er davon ausgehe, dass europäisches Recht nicht verletzt werde. Das darf allerdings bezweifelt werden.
Ein weiteres trauriges Kapitel in der Migrationsdebatte ist die nahezu stillschweigende Beendigung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan. In Pakistan sitzen nun 2600 vom Taleban-Regime gefährdete Afghaninnen und Afghanen auf gepackten Koffern in der Falle – viele davon ehemalige Ortskräfte deutscher Institutionen, die in Afghanistan auf die Hilfe und Mitarbeit dieser Ortskräfte als Dolmetscher, Fahrer, Sicherheitskräfte usw. angewiesen waren. Sie können nicht nach Afghanistan zurück, und die Bundesregierung stoppt trotz Aufnahmezusage ihre Einreise in die Bundesrepublik. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“
Diese Entscheidung ist an Skrupellosigkeit und Schäbigkeit kaum zu überbieten. Ich teile die Bewertung von Thomas Ruttig in seinem Blogbeitrag vom 24. April 2025:
„Sicherlich sind SPD und Grüne nicht allein für diese Schweinerei verantwortlich. Es waren Rechtsaußen-Medien mit argumentativer Hilfe des deutschen Botschafters in Islamabad, die das BAP von Anfang an sabotierten. Aber diese Positionen übernahm seit 2021 immer stärker auch der politische Mainstream, zunächst die rechte Opposition (ich meine die Union) und die von ihr immer weniger unterscheidbare FDP, die sich in der Ampel-Regierung als Blockadeakteur für alles Progressive und Humane profilierte. Aber dabei blieb es nicht: Hart flüchtlingsfeindliche Positionen erreichten dann auch jenen Teil des politischen Spektrums, den mensch gemeinhin als “links der Mitte” bezeichnet. Ich könnte mir vorstellen, dass die SPD und Noch-Kanzler Olaf Scholz (“im großen Stil abschieben”) – zumal mit solchen Beratern – den Stopp unter dem Druck aus der Union noch auf ihren letzten Metern umsetzten. In der Asylpolitik hat sich die “linke Mitte” damit aufgelöst.
SPD und Grünen sollten zumindest jene, die sich asylpolitisch für die Schwächsten einsetzen und – das muss betont werden – dabei die bestehenden Reste von Rechtsstaatlichkeit verteidigen, diese Schweinerei nicht vergessen.“
