Statt zugesagter Aufnahme gefährdeter Menschen: Bundesregierung liefert Afghan*innen den Taleban aus
Veröffentlicht: 21. Februar 2026 Abgelegt unter: Entwicklungszusammenarbeit, Flüchtlinge, Humanitäre Hilfe, Innenpolitik, Krieg | Tags: Afghanistan, Aufnahmeprogramm, Taleban Hinterlasse einen KommentarEin besonders beschämendes Kapitel deutscher Politik findet derzeit weitgehend unter Ausschluss der medialen Öffentlichkeit statt: Die Verweigerung und Rücknahme von Aufnahmezusagen für gefährdete Menschen aus Afghanistan. Zur Erinnerung: 2013 hatte die damalige Bundesregierung mehrere Schutzprogramme für Menschen aus Afghanistan beschlossen. Damit sollten frühere afghanische Mitarbeiter/innen der Bundswehr, deutscher Behörden und Institutionen sowie deutscher Hilfsorganisationen durch die Aufnahme in Deutschland vor Verfolgung durch die Taliban-Regierung geschützt werden. Das Aufnahmeprogramm galt auch für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen aus den Bereichen Menschenrechte, Zivilgesellschaft, Kultur, Medien, Wissenschaft und Justiz.
Im Dezember forderten über 50 Prominente und mehr als 250 Organisationen in einem Offenen Brief die Bundesregierung auf, ihr Versprechen zu halten und Afghanninen und Afghanen mit gültiger Aufnahmezusage (zu diesem Zeitpunkt ca. 1.800–1.900 Personen) trotz gestoppter Programme in Sicherheit zu bringen.
Ebenfalls Anfang Dezember wurde im Bundestag mit großer Mehrheit ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, in welchem die Bundesregierung dazu aufgefordert wurde, alle bestehenden Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige konsequent umzusetzen. Laut diesem Antrag sollten Menschen, die über das Bundesaufnahmeprogramm, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm oder das Ortskräfteverfahren eine Zusage erhalten haben und sicherheitsgeprüft sind, umgehend ein Visum bekommen und nach Deutschland ausgeflogen werden. Auch Afghan:innen, die trotz Aufnahmezusage abgeschoben wurden, sollen nach Pakistan zurückgeholt, ihre Verfahren abgeschlossen und anschließend ebenfalls nach Deutschland gebracht werden.
Ungeachtet dessen kündigte die Bundesregierung lt. Tagesschau vom 17.02.2026 an, dass “in diesen Tagen die Unterstützung afghanischer Familien durch Deutschland (…) in Pakistan und in Afghanistan (…) endet”. Das ganze Ausmaß dieser Tragödie für die betroffenen Menschen beschreibt Thomas Ruttig, profunder Kenner Afhanistans, in seinem Blog Afghanistan Zhaghdablai unter der Überschrift: Rechtsstaat à la carte: Ab heute will die Bundesregierung Afghan*innen den Taleban ausliefern.
Ich erlaube mir, den kompletten Beitrag von Thomas Ruttig hier zu rebloggen:
Zurückweisungen an den Grenzen sind rechtswidrig
Veröffentlicht: 15. Mai 2025 Abgelegt unter: Flüchtlinge, Innenpolitik | Tags: Afghanistan, Asylrecht, Grundgesetz Hinterlasse einen KommentarIndem die Regierung unter Merz Asylsuchende und Hilfebedürftige an den deutschen Grenzen zurückweist, setzt sie das deutsche Grundrecht auf Asyl außer Kraft und handelt klar gegen europäisches Recht. So jedenfalls beurteilen das Juristen und Wissenschaftler, wie etwa der Freiburger Sozialrechts-Professor Constantin Hruschka in der Badischen Zeitung vom 14. Mai 2025. Das scheint aber Merz und Dobrindt nicht zu interessieren. Hauptsache, die Mehrheit der Wählerschaft findet die Zurückweisungen gut. Laut einer aktuellen Umfrage befürworten 75 Prozent der Befragten die Maßnahmen von Dobrinth. Die schrillen Töne im Wahlkampf, die Hetze gegen Migrantinnen und Migranten – auch von Friedrich Merz -, die nahezu 100-prozentige Übernahme von AfD-Positionen in der Migrationspolitik durch die unionsgeführte Regierung – all das trägt nun in diesem Meinungsbild Früchte.
Thorsten Frey (CDU) will das Asylrecht am liebsten ganz aus dem Grundgesetz streichen. Dabei ist das Asylrecht faktisch bereits seit 1993 abgeschafft, indem damals der Artikel 16 des Grundgesetzes („Politisch Verfolgte genießen Asyl“) durch den neuen Artikel 16a ersetzt wurde, wonach auf das Asylrecht sich nicht berufen kann „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Allerdings: Mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) hat die Europäische Union gemeinsame Standards für die Behandlung von Asylanträgen und den Umgang mit Schutzsuchenden festgelegt. Auf diesem Weg soll das Asyl- und Migrationsrecht der Mitgliedsstaaten im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll von 1967 und anderen relevanten Abkommen vereinheitlicht werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die jetzt von Deutschland geübte Praxis der Zurückweisungen an den Binnengrenzen 2023 in einem Urteil als rechtswidrig verurteilt (Urt. v. 21.09.2023, Az. C-143/22 | ADDE). Bei der gestrigen Aussprache im Deutschen Bundestag hat die Grünen-Abgeordnete Chantal Kopf aus Freiburg die Bundesregierung zu den Zurückweisungen an der Grenze gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgten und ob europäisches Recht eingehalten werde. Finanzminister Klingbeil (SPD) antwortete dazu ausweichend. Er verwies auf die Zuständigkeit des Innenministers Dobrindt und dass er davon ausgehe, dass europäisches Recht nicht verletzt werde. Das darf allerdings bezweifelt werden.
Ein weiteres trauriges Kapitel in der Migrationsdebatte ist die nahezu stillschweigende Beendigung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan. In Pakistan sitzen nun 2600 vom Taleban-Regime gefährdete Afghaninnen und Afghanen auf gepackten Koffern in der Falle – viele davon ehemalige Ortskräfte deutscher Institutionen, die in Afghanistan auf die Hilfe und Mitarbeit dieser Ortskräfte als Dolmetscher, Fahrer, Sicherheitskräfte usw. angewiesen waren. Sie können nicht nach Afghanistan zurück, und die Bundesregierung stoppt trotz Aufnahmezusage ihre Einreise in die Bundesrepublik. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“
Diese Entscheidung ist an Skrupellosigkeit und Schäbigkeit kaum zu überbieten. Ich teile die Bewertung von Thomas Ruttig in seinem Blogbeitrag vom 24. April 2025:
„Sicherlich sind SPD und Grüne nicht allein für diese Schweinerei verantwortlich. Es waren Rechtsaußen-Medien mit argumentativer Hilfe des deutschen Botschafters in Islamabad, die das BAP von Anfang an sabotierten. Aber diese Positionen übernahm seit 2021 immer stärker auch der politische Mainstream, zunächst die rechte Opposition (ich meine die Union) und die von ihr immer weniger unterscheidbare FDP, die sich in der Ampel-Regierung als Blockadeakteur für alles Progressive und Humane profilierte. Aber dabei blieb es nicht: Hart flüchtlingsfeindliche Positionen erreichten dann auch jenen Teil des politischen Spektrums, den mensch gemeinhin als “links der Mitte” bezeichnet. Ich könnte mir vorstellen, dass die SPD und Noch-Kanzler Olaf Scholz (“im großen Stil abschieben”) – zumal mit solchen Beratern – den Stopp unter dem Druck aus der Union noch auf ihren letzten Metern umsetzten. In der Asylpolitik hat sich die “linke Mitte” damit aufgelöst.
SPD und Grünen sollten zumindest jene, die sich asylpolitisch für die Schwächsten einsetzen und – das muss betont werden – dabei die bestehenden Reste von Rechtsstaatlichkeit verteidigen, diese Schweinerei nicht vergessen.“
Thomas Ruttig über die deutsche Abschiebepolitik nach Afghanistan
Veröffentlicht: 8. August 2024 Abgelegt unter: Flüchtlinge, Innenpolitik, Internationale Politik, Krieg | Tags: Afghanistan, Subsidiärer Schutz Hinterlasse einen KommentarThomas Ruttig, einer der besten Kenner Afghanistans, beschreibt in seinem Blogbeitrag, wie deutsche Politiker einen Einzelfall zum Anlass nehmen, afghanische Flüchtlinge unter Generalverdacht zu stellen, ihren subsidiären Schutz abschaffen wollen und ihre Abschiebung nach Afghanistan fordern. Und das, obwohl solche „Rückführungen“ rechtlich gar nicht möglich sind.
Eine sehr ausführliche, aber lesenswerte Analyse, die zeigt, wie das Gedankengut der AfD und rechter Medien mehr und mehr in der deutschen Politik salonfähig wird.
Eine Kurzfassung des Blogbeitrag ist am 13. August 2024 in der taz erschienen: https://taz.de/Archiv-Suche/!6026793&s=afghanistan&SuchRahmen=Print/
SUVler aller Länder, vereinigt Euch!
Veröffentlicht: 13. August 2021 Abgelegt unter: Allgemein, Boulevard, Gesellschaft, Wirtschaft | Tags: Afghanistan, Eskapismus, Klimawandel, Peace Enforcement, Penisneid, SUV Hinterlasse einen KommentarDie Deutschen kaufen wieder mehr SUVs. Darauf hatten wir bereits in unserem Blogbeitrag „Umweltkatastrophe: Die Stunde der Heuchler“ vom 17. Juli 2021 hingewiesen. Heute wollen wir mal nicht, wie es in linksversifften ökosozialistischen Kreisen üblich ist, die Besitzer von SUVs in die Moralpfanne hauen. Mitnichten. Auch SUV-Fahrer*innen sind Menschen, die unseren Respekt verdienen. Ein SUV, ein Sport Utility Vehicle, ist ja eigentlich ein Geländewagen. Im Stadtverkehr und auf Autobahnen also unbedingt zu empfehlen. Dieser Fahrzeugtyp wird bevorzugt von älteren Männern gefahren. Doch auch Frauen scheinen daran Gefallen zu finden. Solche „Hausfrauenpanzer“ oder „Muttipanzer“ werden vermehrt beim Absetzen des Nachwuchses vor Kita und Schule beobachtet.
Warum kaufen vollausgewachsene und intelligente Menschen solche panzerähnlichen PS-Kanonen? Bei Wikipedia können wir lesen, dass „ein gewisses Überlegenheitsgefühl“ sowie „Schutzbedürftigkeit“ als Motive eine Rolle spielen. Schutzbedürftig! Wie herzig! Manche SUV-Fahrer, so die Forscher, versuchen auch, sich mit den „meist überdurchschnittlich großen und häufig auch aggressiv designten Fahrzeugen in der immer rauer gewordenen Verkehrsumwelt Respekt zu verschaffen“. Das passt schon eher. Wenn dir beim Überholen auf der Autobahn mit deinem popeligen 45-PS-Kleinwagen ein von hinten mit höchster Geschwindigkeit heranbrausender SUV Respekt fordert, dann solltest du dich ganz schnell wieder auf die rechte Spur verkrümeln, wo dein Platz ist. Auf Parkplätzen und in Tiefgaragen verschaffen sich die SUVs Respekt, indem sie mehr als einen Platz belegen. Wikipedia behauptet auch, das SUV sei das „Fahrzeug des Eskapismus“ (schon wieder ein neues Fremdwort, das wir, nachdem wir es im Brockhaus (sic!) nachgeschlagen haben, gerne in unseren Angeberwortschatz aufnehmen) – also Flucht vor der Realität in eine Scheinwelt.
Psychologen wollen herausgefunden haben, dass es, was die Vorliebe der Männer für SUVs anbetrifft, einen Zusammenhang zwischen nachlassender sexueller Potenz und Vorliebe für PS-starke dicke Schlitten gebe. Diese sexualpsychologische Erklärung erscheint mir etwas zu simpel. Zumal diese These bei Frauen als Käuferinnen nicht greift, es sei denn, man bemüht den freudschen Penisneid als tiefenpsychologisches Erklärungsmuster. Ich habe meine eigene Theorie, warum sich Menschen so ein protzigfettes Teil – in der Schweiz auch als Goldküstenpanzer verhöhnt – zulegen. Es handelt sich offensichtlich um die Verarbeitung eines schweren frühkindlichen Traumas, nämlich das Trauma einer bobbycarlosen Kindheit. Wir wissen, dass die frühkindliche Phase entscheidend für die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung des Kindes ist. Wer eine Kindheit ohne Bobbycar durchleben musste – was für die Älteren unter uns der Normalfall gewesen sein dürfte – konnte keine emotionale Bindung zu jeder Art von Fortbewegung auf vier Rädern entwickeln. Genauso wichtig für die Entwicklung des Kindes wie die ersten Bindungen sind die späteren Ablösungsprozesse, die in der Regel während der Pubertät stattfinden. Wo aber keine Bobbycar-Bindung entstehen konnte, da fehlt auch der entsprechende Ablösungsprozess. Der SUV-Fahrer, die SUV-Fahrerin muss diesen pubertinösen Entwicklungssprung nachholen – so isses nämlich! Schutzbedüftig und zu früh vom Töpfchen gezerrt!
Wie man die Zunahme der SUVs auf deutschen Straßen in konstruktive Bahnen lenken kann, auch darüber habe ich mir meine eigenen Gedanken gemacht. Zwangsenteignungen helfen ja auch nicht weiter. Wie wäre es, wenn man alle SUVs mit einer auf dem Autodach verschraubten 60mm-Schnellfeuerkanone ausstattet – die sind meines Wissens in den USA in jedem Baumarkt erhältlich? Die für die Steuerung der Kanone erforderliche App lässt sich sicher auf dem Smartphone installieren. Damit würde der SUV dann wirklich zum Panzer. Einsatzgebiete gäbe es genug: Zum Beispiel aktuell Afghanistan, wo wir mit einer Armee an bewaffneten SUVs die Taliban in ihre Höhlen zurücktreiben könnten!! Das wäre doch eine coole Sache. António Guterres, der Generalsekretär der Vereinten Nationen, wäre sicher begeistert. Eine neue UN-Strategie zum Peace Enforcement (Friedenserzwingung) nicht nur für Afghanistan, sondern auch für Syrien, den Jemen, Äthiopien, Großbritannien, die Westsahara, usw.
SUVler aller Länder, vereinigt Euch!
Ehrung für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan: Und was ist mit den zivilen Helferinnen und Helfern?
Veröffentlicht: 12. Juli 2021 Abgelegt unter: Allgemein, Bundeswehr, Gesellschaft, Innenpolitik, Internationale Politik | Tags: Afghanistan, Bundeswehr, Großer Zapfenstreich, Zivile Hilfsorganisationen Ein KommentarViele Stimmen aus der Politik und aus dem Verteidigungsministerium fordern, den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan mit einer öffentlichen Veranstaltung zu ehren. Derzeit streitet man noch darum, ob diese öffentliche Würdigung in Form eines Großen Zapfenstreiches – also mit militärischem Brimborium – im Bentlerblock oder auf der Wiese vor dem Reichstagsgebäude passieren soll. Von den vielen tausend deutschen Soldaten, die seit 2001 in Afghanistan eingesetzt waren, haben 59 den Einsatz mit ihrem Leben bezahlt. Ein Einsatz übrigens, dessen Sinnhaftigkeit und Wirkung auch heute, 20 Jahre nachdem die ersten Soldaten nach Afghanistan geschickt wurden, höchst umstritten ist.
Eine Statistik, wie viele deutsche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Hilfsorganisationen in Afghanistan seit 2001 getötet wurden, habe ich auf die Schnelle nicht finden können. In der Regel unterscheiden die Hilfsorganisationen bei den Opfern nicht zwischen deutschen und einheimischen Mitarbeiter*innen. Es gibt kaum eine internationale Hilfsorganisationen, die nicht Todesopfer unter ihren Mitarbeiter*innen zu beklagen hätte. Von den deutschen Hilfsorganisationen Ärzte ohne Grenzen und Deutsche Welthungerhilfe weiß ich, dass sie Mitarbeiter*innen beim Afghanistaneinsatz verloren haben. Die UNAMA, die UN-Mission für Afghanistan, führt eine Statistik der im Afghanistan-Krieg getöteten Zivilisten – im Durchschnitt 3.000 bis 4.000 in den letzten fünf Jahren.
Egal, wie hoch die Zahl der im Afghanistan-Einsatz getöteten deutschen Helferinnen und Helfer im Vergleich zur Bundeswehr sein mag: Gebührt ihnen nicht mindestens die gleiche öffentliche Würdigung wie den Überlebenden und Opfern aus den Reihen der Bundeswehr? Die schlechter geschützten, schlechter bezahlten und schlechter öffentlich gewürdigten zivilen Helferinnen und Helfer haben unter sehr prekären Sicherheitsbedingungen ihre Arbeit in Afghanistan gemacht, und sie werden auch nach dem Abzug der Bundeswehr weiter humanitär und entwicklungspolitisch in Afghanistan tätig sein. Für sie gibt es kein Bundestagsmandat, keine eingeflogenen Bierrationen (ok, das ist jetzt polemisch, aber trotzdem wahr) und keine öffentliche Aufmerksamkeit, wenn wieder ein Sarg nach Deutschland zurückgeflogen werden muss.
Deshalb mein Vorschlag an die politisch Verantwortlichen: Wenn schon eine öffentliche Würdigung für diejenigen, die in Afghanistan im Einsatz waren und die dort ihr Leben gelassen haben, dann bitteschön nicht nur für die Soldatinnen und Soldaten, sondern auch für die zivilen Hilfskräfte!
Abzug aus Afghanistan: Mission accomplished?
Veröffentlicht: 16. April 2021 Abgelegt unter: Allgemein, Bundeswehr, Internationale Politik | Tags: Afghanistan, Bundeswehr, Humanitäre Hilfe, NATO Hinterlasse einen KommentarDie Nato und damit auch die Bundeswehr werden sich also aus Afghanistan zurückziehen. 20 Jahre hat der Einsatz gedauert, dessen Bilanz – was wurde erreicht, was nicht – gemischt ausfällt. Vieles hat sich zum Positiven verändert. Befriedet ist das Land nicht. Mit dem Abzug der ausländischen Truppen ist zu befürchten, dass sich die Lage in Afghanistan verschlechtern wird. Die Hilfsorganisationen, die teilweise schon vor dem Einsatz der NATO-Truppen im Land tätig waren, und die über die vielen Jahre unter schwierigsten Bedingungen Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe geleistet haben, werden wohl bleiben, solange es die Sicherheitslage zulässt.
Meine erste Reise nach Afghanistan war im Sommer 2001, noch vor den Terroranschlägen vom 11. September. Damals waren die Taliban an der Macht. Es waren finstere Zeiten. Es gab schlimme Nachrichten über eine verbreitete Hungersnot. Im westlichen Herat warteten hunderttausende Binnenflüchtlinge auf humanitäre Hilfe. Bei einer Fahrt durch die Hauptstadt Kabul mussten wir einen Umweg machen, weil gerade eine öffentliche Hinrichtung stattfand. Frauen und Mädchen war der Schulbesuch verboten. Die nächste Reise fand wenige Monate später statt, kurz vor Weihnachten. Die Amerikaner hatten die Taliban vertrieben, eine neue Regierung gab es noch nicht, die Sicherheitslage war unübersichtlich. Wir brachten dringend benötigte humanitäre Hilfsgüter in das gebeutelte Land.
In den Folgejahren waren die zivilen Hilfsorganisation in Afghanistan zunehmend damit konfrontiert, dass die Streitkräfte im Rahmen der „zivil-militärischen Zusammenarbeit“ den Schulterschluss mit den NGOs suchten nach dem Motto: Wir haben doch das gleiche Ziel in Afghanistan. „Vernetzte Sicherheit“ bzw. „comprehensive appoach“ hieß das im Jargon der Protagonisten einer engeren Zusammenarbeit zwischen Hilfsorganisationen und Soldaten. Dass eine Zusammenarbeit mit den im Land operierenden Streitkräften für die NGOs tödlich sein konnte, war den Militärs kaum zu vermitteln (1). Humanitäre Hilfe muss neutral und unabhängig sein und darf nicht für politische und militärische Interessen instrumentalisiert werden. Der damalige amerikanische Außenminister Colin Powell verstieg sich 2001 zu der Aussage, die Hilfsorganisationen seien „force multipliers“ der Streitkräfte, also „Kaftmultiplikatoren“ für die amerikanischen Kriegsziele und quasi Bestandteil der militärischen Strategie. Unter dem FDP-Entwicklungsminister Dirk Niebel wurde sogar offen damit gedroht, den NGOs Gelder für Afghanistan zu sperren, wenn sie nicht mit der Bundeswehr zusammenarbeiten.
Vertrauliche Gespräche mit Einsatzkräften zeigten immer wieder, wie groß der Frust unter den Soldaten vor Ort war. Sie waren überwiegend damit beschäftigt, für die eigene Sicherheit zu sorgen. Manche hatten das Lager Kunduz (das inzwischen aufgelöst ist) während der ganzen Zeit ihres Einsatzes nicht ein einziges Mal verlassen können. Bei Außeneinsätzen war die Angst vor Angriffen ständig präsent. Und diese Angst war nicht unbegründet: 54 deutsche Soldaten haben in Afghanistan ihr Leben verloren, 3.600 Soldaten wurden insgesamt seit 2001 in Afghanistan getötet.

Die Zahl der zivilen Opfer ist ungleich höher. Allein 2019 wurden nach Angaben der UN-Mission in Afghanistan (UNAMA) über 10.000 Zivilisten Opfer von Gewaltkonflikten und Anschlägen. 3.400 Menschen kamen ums Leben, 7.000 wurden verletzt. Für Deutschland traumatisch in Erinnerung bleiben wird die von Oberst Klein angeordnete Bombardierung eines entführten Tanklastzugs bei Kunduz, bei der ca. 100 Zivilisten, darunter viele Kinder, getötet wurden.
Die Bundeswehr hat versucht, den Frust über den zweifelhaften militärischen Einsatz unter anderem mit eigenem humanitärem Engagement zu kompensieren. Anfangs wurde der deutschen Öffentlichkeit weisgemacht, die Bundeswehr sei in Afghanistan nicht um zu schießen, sondern um Brunnen und Schulen zu bauen und die dort tätigen Hilfsorganisationen zu beschützen. Tatsächlich fühlten sich die NGOs durch den ungebetenen Schutz eher in ihrer Arbeit gefährdet – siehe oben.
Schon anlässlich der Balkankriege in den neunziger Jahren hatte die Bundeswehr, zusammen mit der Polizei, damit begonnen, eigene Hilfsprojekte durchzuführen. Kriegstraumatisierte Kinder wurden mit Plüschtieren beglückt. Mit einer eigenen Hilfsorganisation, dem Verein „Lachen Helfen e.V.“ wurde das Tätigkeitsfeld auf die humanitäre Hilfe ausgeweitet. Die Planung und Durchführung von Hilfsprojekten ist eigentlich originäre Aufgabe der humanitären UN- und Hilfsorganisationen, die dafür ausgebildet und ausgestattet sind und die die Qualitätsstandards in der humanitären Hilfe kennen und praktizieren. Gerade im Kontext von Gewaltkonflikten ist humanitäre Hilfe mit vielfältigen und komplexen Problemlagen und Herausforderungen konfrontiert. Aus der Erfahrung, dass humanitäre Hilfe bisweilen mehr schadet als nützt, haben Hilfsorganisationen Lehren gezogen und unter dem Stichwort „Do no harm“ (richte keinen Schaden an) Methoden entwickelt, um mögliche negativen Folgen humanitärer Hilfe zu vermeiden (2). Es ist also viel Sachverstand vonnöten, wenn unerwünschte Nebenwirkungen vermieden werden sollen und die Hilfe nicht kontraproduktiv sein soll. „Gut gemeint ist nicht immer gut“ – diese Erkenntnis scheint die Bundeswehr nicht davon abzuhalten, Projekte nach eigenen Kriterien und ohne professionelle Kompetenz zu unterstützen.
Wie gesagt, die Hilfsorganisationen werden auch nach dem Abzug der NATO-Truppen in Afghanistan bleiben. Was aber wird aus den von der Bundeswehr initiierten Projekten? Wahrscheinlich sind dann die professionellen Hilfsorganisationen gefragt, sich um die weitere Betreuung zu kümmern, oder, wie damals auf dem Balkan, durch wohlmeinende, aber unbedarfte Helfer angerichteten Flurschaden zu beseitigen.
(1) Ausführlicher habe ich mich dazu ausgelassen in einem Vortrag beim Friedensethischen Studientag der Evangelischen Akademie Rheinland am 10.10.2011: Was ist Vernetzte Sicherheit aus der Perspektive der humanitären Arbeit? Nachzulesen hier
(2) Wer sich näher für diese Thematik interessiert, dem empfehle ich den Beitrag „Do No Harm – Humanitäre Hilfe in Konfliktsituationen“ von Wolfgang Jamann, in: Jürgen Lieser / Dennis Dijkzeul (Hsg.): Handbuch Humanitäre Hilfe. Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013, S. 351 – 362
