Extralegale Hinrichtungen mit deutschem Beistand?

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Es geht um die Frage, ob Deutschland mitverantwortlich ist für Hinrichtungen politischer Gegner durch US-Drohnenangriffe. Dabei handelt es sich um gezielte Tötungen von Menschen, ohne dass ein ordentliches Gericht deren Schuld festgestellt und eine Todesurteil ausgesprochen hätte. Begründet werden die Hinrichtungen damit, dass es sich bei den Betroffenen um Terroristen handele und dass man sich gegen diese im Krieg befinde. Oft kommen neben den eigentlichen Adressaten der Angriffe auch unbeteiligte Zivilisten zu Tode. Für solche extralegalen Hinrichtungen nutzen die USA die Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz. Die Drohnen werden von Ramstein aus gesteuert; ohne die dort genutzte technische Infrastruktur wären die Drohnenangriffe nicht möglich.

Wer klagt und warum?

Gegen die Bundesrepublik geklagt haben zwei Jemeniten, deren Familienangehörige 2012 in Khashamir im Jemen bei einem amerikanischen Drohnenangriff getötet wurden. Deutsche Gerichte, die sich bereits seit zehn Jahren mit der Klage der Jemeniten beschäftigen, sind bisher zu unterschiedlichen Urteilen gekommen. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob diese Drohneneinsätze der USA das humanitäre Völkerrecht verletzen und ob Deutschland eine Mitverantwortung für den Tod von Zivilisten trägt, d.h. inwieweit Deutschland eine extraterritoriale Schutzpflicht für ausländische Staatsangehörige im Jemen hat, wenn diese durch US-Drohneneinsätze gefährdet sind. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen haben, sowohl für die juristische Verantwortung Deutschlands als auch für die internationale Nutzung militärischer Stützpunkte. Das Urteil wird allerdings erst in einigen Monaten erwartet.

Und wie stehen die Grünen dazu?

Bemerkenswert ist die Haltung der Grünen zu dem Problem. Als Mitglied der Partei habe ich am 13. August 2022 in einem persönlichen Brief an Annalena Baerbock geschrieben:

„Bis vor kurzem waren wir uns noch einig, dass Hinrichtungen mit Drohnen völkerrechtswidrig sind und dass deshalb solche Hinrichtungen nicht von deutschen Boden ausgehen dürfen. Das haben die Grünen in der Opposition immer wieder klar und deutlich vertreten. Es widerspricht jedem Rechtsverständnis, Menschen ohne Gerichtsverfahren und nur auf Verdacht hin zu töten und dabei in Kauf zu nehmen, dass Zivilpersonen, die sich in der Nähe des mutmaßlichen (!) Terroristen aufhalten, ebenfalls getötet werden. Kollateralschäden heißt das dann.

Nun hat die Tagesschau am 11. August berichtet („Hinrichtungen aus der Luft – Deutschland und der US-Drohnenkrieg“), dass sich offenbar bei den Grünen die Meinung dazu geändert hat. Um die Amerikaner gerade jetzt im Zuge des Ukrainekrieges nicht zu verärgern, verzichtet die Bundesregierung und das von Dir geführte Auswärtige Amt darauf,  Aufklärung über die gezielten Tötungen und die dabei zu Tode kommenden unbeteiligten Zivilisten zu verlangen. Dabei hat das US-Militär bereits mehrfach eingestehen müssen, dass statt mutmaßlicher Terroristen unschuldige Menschen bei Drohnenangriffen getötet wurden. Die Bundesregierung versteckt sich hinter der Aussage der US-Militärs, man halte sich an bundesdeutsches Recht. Eine Überprüfung findet nicht statt; Auskünfte über Drohnenangriffe werden von den Amerikaner grundsätzlich verweigert.

Wichtige Schaltzentrale für die Drohnenangriffe ist der US-Militärstützpunkt Ramstein in der Pfalz… Das alles geschieht also mit Wissen und stillschweigender Duldung der Bundesregierung. Jürgen Trittin hat, damals noch in der Opposition, die Bundesregierung bezichtigt, mitverantwortlich für die illegalen Tötungen zu sein. Liebe Annalena: Gilt das jetzt nicht mehr?“

Nach mehrfachen Mahnungen habe ich am 03. Februar 2023 die folgende Antwort auf meinen Brief aus dem Büro der Bundesgeschäftsführerin Emily Büning bekommen:

„Bewaffnete Drohnen wurden und werden vielfach auch von unseren Bündnispartnern für extralegale Tötungen und andere völkerrechtswidrige Taten eingesetzt. Ein solcher Einsatz ist für uns GRÜNE undenkbar und mit dem deutschen Verfassungs- und Wehrrecht nicht vereinbar.

Bezüglich der Drohnenangriffe steht das Auswärtige Amt fortwährend im Austausch mit den USA, die weiterhin versichern,  dass in Ramstein keine völkerrechtswidrigen Aktionen durchgeführt werden. Ehrlicherweise muss man sagen, dass gerade die Prioritäten auch in anderen Bereichen als der möglichen Strafverfolgung der Drohnenangriffe der USA liegen, was natürlich nicht bedeutet, dass dieses wichtige Thema in Vergessenheit gerät.“

Ohne wenn und aber: Extralegale Hinrichtungen sind abzulehnen

Dass diese Antwort nicht zufriedenstellen kann, muss ich nicht eigens betonen. Deutlich klarer hat sich die Internationale Katholische Friedensbewegung pax christi zu der Problematik geäußert:

„Extralegale Hinrichtungen widersprechen jeglichem Prinzip von Rechtstaatlichkeit, zeugen von moralischem Verfall und sind friedensethisch konsequent abzulehnen. Sie dürfen keinesfalls zu einem regulär benutzten Instrument werden.“


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