Für eine atomwaffenfreie Welt – es ist 100 Sekunden vor 12

Letztes Jahr, am 8. Mai 2020, habe ich mich aus Anlass des 75. Jahrestages des Kriegsendes in einem Essay mit der Frage beschäftigt: Atomwaffen: Wirksamer Schutz oder zunehmende Bedrohung? Aktuelle Entwicklungen geben keinen Anlass zur Hoffnung auf eine atomare Abrüstung – ganz im Gegenteil. Die Atommächte streben eine Modernisierung ihrer Arsenale an, und die Bundesrepublik ist über die „nukleare Teilhabe“ (was für ein Euphemismus!) im Rahmen der NATO an diesen Aufrüstungsbestrebungen beteiligt. Umso wichtiger ist es, dass zivilgesellschaftliche Gruppierungen wie Kirchen und Friedensbewegung auf die Gefahren des atomaren Wettrüstens aufmerksam machen.

Am 3. Juli 2021 ruft eine kirchliche Projektgruppe zum Aktionstag „Für eine atomwaffenfreie Welt – es ist 100 Sekunden vor 12“ vor dem Fliegerhorst Büchel auf. Dieser 4. Kirchliche Aktionstag für eine atomwaffenfreie Welt wird maßgeblich organisiert vom der Evangelischen Akademie im Rheinland in Kooperation mit der Projektgruppe Kirchen gegen Atomwaffen – Christinnen und Christen aus mehreren evanglischen Landeskirchen und der Katholischen Friedensbewegung pax christi Deutschland.

Nähere Informationen zum Ablauf des Aktionstages und zum Text des Aufrufes gibt es hier.


Atomwaffen: Wirksamer Schutz oder zunehmende Bedrohung? Ein Essay zum 75. Jahrestag des Kriegsendes

Der 8. Mai 1945 markiert das Ende des 2. Weltkrieges in Europa und die Befreiung Deutschlands von der NS-Terrorherrschaft. Ein anderes Datum muss in diesem Zusammenhang auch genannt werden: Die US-Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki im August 1945 mit Hunderttausenden von Toten unter der Zivilbevölkerung. Beide Ereignisse, die Grauen des 2. Weltkrieges und die Atombombenabwürfe in Japan, sind Anlass, 75 Jahre später darüber nachzudenken, ob die Menschheit daraus gelernt hat.

Eine neue Debatte um die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen und um die „nukleare Teilhabe“ Deutschlands ist entbrannt. Losgetreten wurde sie von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer. Ihr Ministerium will von der US-Firma Boeing 45 neue Kampfjets kaufen und die alten Tornado-Flugzeuge der Bundeswehr ersetzen. Sowohl die alten Tornados als auch die neuen Bomber können mit amerikanischen Atombomben bestückt werden. Die Bundesrepublik würde also, obwohl selbst nicht im Besitz von Atomwaffen, im Rahmen des Militärbündnisses NATO im atomaren Ernstfall den Einsatz amerikanischer Atomwaffen ermöglichen. Ganz konkret: Sie würde die amerikanischen Bomben ins Ziel fliegen und abwerfen. Deutschland, das eigentlich keine Atomwaffen besitzen darf, käme auf diesem Wege indirekt in den Besitz von Atomwaffen. Das heißt dann „nukleare Teilhabe“ und wird damit begründet, dass auch Mitglieder der NATO, die nicht selbst über Atomwaffen verfügen, in Planung und Einsatz dieser Waffen eingebunden sind und damit den Schutz der atomaren Abschreckung genießen. Wie aber ist es um diesen „Schutz“ wirklich bestellt?

Soweit bekannt ist, gibt es derzeit nur einen einzigen Standort in Deutschland, an dem amerikanische Atomwaffen gelagert werden: am Fliegerhorst Büchel in der Eifel (ganz in der Nähe meines Geburtsortes Trier). Bewacht werden die Bomben in einem militärisch streng abgesperrten Areal von 140 US-Soldaten. Die Entscheidungsgewalt über den Einsatz liegt beim jeweils amtierenden US-Präsidenten (an dieser Stelle dürfen die geschätzten Leserinnen und Leser tiefe Sorgenfalten auf ihrer Stirn entwickeln). Im Internet kann man die genauen Koordinaten des Bunkers finden – (50° 10′ 55,5″ N, 7° 3′ 47,9″ O).

Bei den in Büchel deponierten Atomwaffen handelt es sich bisher um reine Abwurfbomben, die aber nach unterschiedlichen Angaben in Laufe der nächsten Jahre modernisiert werden sollen (oder bereits modernisiert wurden?). Die neue Bombengeneration soll zielgenauer und präziser einsetzbar sein. Damit werden die Grenzen zwischen strategischen und taktischen Atomwaffen verwischt und die Gefahr eines Nuklearangriffs wird erhöht.

Dieses Konstrukt – Lagerung amerikanischer Atomwaffen auf deutschem Boden, die aber nur mit Unterstützung deutscher Militärs eingesetzt werden können (die Tornados und ihre Nachfolgemodelle werden von deutschen Bundeswehrsoldaten geflogen), kontrolliert von den USA, ohne dass der Einsatz selbst von deutscher Seite demokratisch legitimiert wäre, ist rechtlich, ethisch und politisch höchst umstritten. Klagen sind bisher daran gescheitert, dass die Gerichte diese als unzulässig abwiesen bzw. gar nicht erst zur Entscheidung angenommen haben. Die Friedensbewegung hat immer wieder in den letzten Jahren den Fliegerhorst Büchel als Schauplatz von Aktionen gewählt und den Abzug der dort gelagerten Atomwaffen gefordert. 2019 wurde die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ mit dem Aachener Friedenspreis ausgezeichnet.

Der politische Streit über die Atomwaffen auf deutschem Boden (und überhaupt) ist so alt wie die atomare Aufrüstung selbst. Adenauer und Strauß wollten schon in den 1950er-Jahren Deutschland mit Atomwaffen aufrüsten. Am 10. Oktober 1981 demonstrierten Hunderttausende im Bonner Hofgarten gegen den Nachrüstungsbeschluss der damaligen Bundesregierung unter Helmut Schmidt. Damals wie heute war das zentrale Argument der Befürworter dieser Politik, dass nur durch eine real existierende Abschreckung ein atomarer Angriff des Warschauer Paktes auf den Westen verhindert werden könne. Die offizielle Doktrin der Bundesregierung und der NATO lässt sich etwa so zusammenfassen: Unser Ziel ist eine nuklearfreie Welt, aber das geht nicht durch einseitige Abrüstungsschritte, sondern dazu braucht es internationale Vereinbarungen. Solange das nicht der Fall ist, schützen uns die Atomwaffen vor den Angriffen unserer potenziellen Feinde. Nukleare Abschreckung ist für die Sicherheit Europas unabdingbar.  

Es geht also letztlich um die Frage, wie hoch das Risiko eines Atomkrieges ist und wodurch sich dieses Risiko minimieren lässt. Ein Blick auf die Anzahl der Atomsprengköpfe weltweit und auf die Staaten, die diese Waffen besitzen, ist nicht dazu angetan, ruhig zu schlafen: knapp 14.000 atomare Sprengköpfe sind im Besitz von neun Staaten. Die USA und Russland verfügen über jeweils mehr als 6.000 Atomsprengköpfe.

Es ist müßig, das Zerstörungspotenzial dieser Waffen berechnen zu wollen. Ein Bruchteil würde ausreichen, um die menschliche Zivilisation auszulöschen. Und wie ist es um den charakterlichen, intellektuellen und gesundheitlichen Zustand der Staatenlenker bestellt, in deren Verantwortung der Einsatz von Atomwaffen liegt? Die Welt stand mehrfach am Rand einer nuklearen Konfrontation, sei es, weil die Großmächte Sowjetunion und USA mit dem Feuer spielten (Kubakrise 1962), oder aufgrund von Vorfällen wie z.B. im September 1983, wo das russische Warnsystem anfliegende Raketen meldete und die verantwortlichen Militärs über einen möglichen Gegenschlag entscheiden mussten. Solche kritischen Situationen aufgrund technischer Pannen und Missverständnisse hat es mehrfach gegeben.

Man mag an dieser Stelle einwenden, dass die nukleare Abschreckung seit rund 75 Jahren ihren Zweck erfüllt hat. Dieses Argument ist nicht von der Hand zu weisen. Aber gilt es auch für die Zukunft? Die militärischen und politischen Koordinaten haben sich verändert. Das Risiko ist mit den Jahren nicht geringer, sondern größer geworden: Die de facto Aufgabe des Atomwaffensperrvertrags, Rückschläge in der nuklearen Abrüstung, die Entwicklung neuer Trägersysteme für Atomsprengköpfe mit größerer Reichweite, die Unberechenbarkeit eines US-amerikanischen Präsidenten, die Machtambitionen Russlands oder Nordkoreas – diese und andere Entwicklungen erhöhen das Risiko einer nuklearen Kriegsführung. 1,67 Minuten bis Mitternacht, d.h. bis zum Ausbruch eines Atomkrieges, zeigt die „Atomkriegsuhr“, der niedrigste Wert seit 1947.

Bei der Abwägung zwischen der Abschreckungswirkung der vorhandenen Atomwaffen und dem Risiko eines beabsichtigten oder irrtümlichen Gebrauchs kann es daher nur eine Antwort geben: Abrüstung bis zur vollständigen Vernichtung aller Atomsprengköpfe unter internationaler Kontrolle. Atombomben sind per se ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht, weil sie nicht geeignet sind, zwischen zivilen und militärischen Zielen zu unterscheiden. Allein aus diesem Grund verbietet sich deren Einsatz.

Um auf die „nukleare Teilhabe“ Deutschlands zurückzukommen: Im Vorfeld der kommenden Bundestagswahlen sollten wir die Kandidatinnen und Kandidaten fragen, wie sie zur Stationierung amerikanischer Atombomben auf deutschem Boden stehen und wofür sie im Falle ihrer Wahl eintreten werden.