Nach Solingen: Hilft eine Verschärfung des Asylrechts gegen islamistischen Terrorismus?

Die schreckliche Tat eines islamistischen Attentäters in Solingen wird dazu benutzt, Stimmung im Land gegen Flüchtlinge zu schüren und auf eine verschärfte Asylpolitik zu drängen. Allen voran AfD und BSW, aber auch CDU, CSU und FDP. Sie alle fordern jetzt – nach den üblichen Phrasen der Betroffenheit – einen härteren Kurs in der Asylpolitik. Merz redet von einer „naiven Einwanderungspolitik“ der Ampelregierung und verlangt einen Aufnahmestopp für Flüchtlinge aus Afghanistan und Syrien. Das ist wohlfeil, weil die Rechtslage dies gar nicht zulässt. Schon mal was vom Grundrecht auf Asyl oder von der Genfer Flüchtlingskonvention gehört, Herr Merz? Egal, Hauptsache ein populistisches Statement rausgehauen, mit dem Vorurteile gegen Ausländer bedient und eine ausländerfeindliche Stimmung im Land geschürt wird – und von dem sich der CDU-Chef Zulauf von rechtem Wählerpotenzial bei den Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg erhofft.

Solingen – da war doch schon mal was …

Schon vergessen? Am 26. Mai 1993 wurde das Grundgesetz mit dem neuen Artikel 16a geändert und damit das Asylrecht eingeschränkt. Drei Tage danach, am 29. Mai 1993, starben fünf Menschen türkischer Abstammung bei einem Brandanschlag in Solingen. Die Täter waren keine Asylbewerber, sondern ein rechtsradikaler Mob. Die Polizei schaute damals tatenlos zu. 

Muss mehr abgeschoben werden?

Ja, der Täter von Solingen hätte abgeschoben gehört. Die Rechtslage erlaubt Abschiebungen, und wir können froh sein, dass dies nicht willkürlich und nach der Tageslaune von Politikern im Wahlkampf geschieht, sondern nach rechtsstaatlichen Verfahren. In meinem persönlichen Umfeld wurde vor wenigen Tagen ein altes Ehepaar aus dem Irak nachts um ein Uhr von der Polizei aus dem Bett geholt, nach Frankfurt verbracht und am gleichen Tag in einem Charterflug nach Bagdad/Irak abgeschoben. Rechtlich waren die Möglichkeiten ausgeschöpft. DerFall ist dennoch moralisch fragwürdig und menschlich tragisch. Die beiden Alten waren nach Deutschland gekommen, um in der Nähe ihres Sohnes und der Enkelkindern zu sein.

Es wird also abgeschoben, und zwar nicht zu knapp, wie die offiziellen Zahlen belegen (und was Politiker wie Merz eben nicht erwähnen):

2023 waren es insgesamt 16.430 Abschiebungen, also deutlich mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2022 waren es 12.945 Menschen, 2021 waren es 11.982 und 2020 insgesamt 10.800 Menschen. Im ersten Quartal 2024 hat es insgesamt 4.791 Abschiebungen gegeben, was wiederum eine Steigerung gegenüber 2023 bedeutet. Wer also verstärkte Abschiebungen fordert, sollte sich einfach mal die Zahlen anschauen.

Naive Einwanderungspolitik?

Die jetzt wieder allenthalben erhobene Forderung nach einer verschärften Asylpolitik ignoriert, dass die deutsche und europäische Asylpolitik seit Jahren die Möglichkeiten und Rechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen einschränkt. Trotzdem wirft die CDU der Regierung eine naive Einwanderungspolitik vor. Mal abgesehen davon, dass die Öffnung der Grenzen 2015 unter einer CDU-geführten Regierung erfolgte: Für den  immer wieder behaupteten Zusammenhang zwischen einer humanen Flüchtlingspolitik und der Anzahl islamistischer Straftaten gibt es keinen Beleg. Laut Bundeskriminalamt hat die Zahl islamistischer Gefährder in Deutschland zuletzt abgenommen.   

Ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und Wohlfahrtsverbände hat im November 2023 von der Bundesregierung Maßnahmen für eine funktionierende Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik gefordert (hier nachzulesen). Das werden die rechten Hardliner naiv finden. Richtig ist allerdings: Weder eine gute Aufnahme und schnelle Integration von Geflüchteten noch eine restriktivere Asylpolitik werden politisch motivierte Attentäter von ihren Plänen abhalten können. Das ist die bittere Erkenntnis aus dem jüngsten Attentat von Solingen.


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One Comment on “Nach Solingen: Hilft eine Verschärfung des Asylrechts gegen islamistischen Terrorismus?”

  1. Avatar von Unbekannt Anonym sagt:

    Die Behauptung, dieses Verbrechen sei „islamistisch motiviert“ oder gar vom IS geplant, wird auch bezweifelt – zumindest als alleinige Motivation. Mir fehlt da die Aufklärung im Detail: Wie ich las, gibt es einen 15-jährigen Jugendlichen, der sich mit dem Attentäter unterhalten habe, wobei ein Zeuge die Aussage „heute steche ich sie alle ab“ gehört hat. Ihm wird jetzt „Nichtanzeige einer Straftat“ vorgeworfen, jedoch verweigert der Jugendliche die Aussage. Schade, denn er könnte u.U. mehr darüber wissen, was den Attentäter bewegt hat. Evtl. auch Perspektivlosigkeit und Verzweiflung?

    Dass er nicht abgeschoben wurde (wohl aber die beiden Alten aus deinem tragischen Beispiel) spricht für das übliche beschissene Vorgehen der abschiebenden Behörden: Der Täter war „nicht da“, als man es – offenbar einmalig – versucht hat, er war aber nicht „abgetaucht“, denn das hätte die Frist zur Überstellung nach Bulgarien auf 18 Monate verlängert. Offenbar hat man es nicht öfters versucht, der bekam dann seltsamerweise sogar eine Duldung (laut Innenminister NRW auf Weisung des BAMF).

    Es werden häufig die Falschen abgeschoben, die leicht erreichbar und gut integriert sind. Nicht jene, die „nicht da“ sind, wenns drauf ankommt oder sich mit Tricks oder Gewalt wehren.

    Merz macht in dieser Sache den Trump, ein Elend!


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