Nicht die Flüchtlinge sind das Problem, sondern die Staaten

Ein Beitrag zu 70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention

Menschen fliehen vor Verfolgung, Krieg, Hunger und wirtschaftlicher Not. 2020 verzeichnete der UNHCR, das UN-Flüchtlingshilfswerk, 82,4 Millionen Flüchtlinge weltweit. Die meisten davon sind IDPs, Internal Displaced Persons, also Binnenvertriebene. Und: Die allermeisten Flüchtlinge, nämlich 86 Prozent, leben in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen oder in Ländern, die direkt an die Krisengebiete angrenzen. In Deutschland leben aktuell 1,2 Mio. Flüchtlinge.

Menschen, die aus ihrer Heimat geflohen sind, egal aus welchen Gründen, sind schutzbedürftig. Sie haben Rechte wie alle Menschen. Das „Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge“, wie die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) richtig heißt, wurde am 28. Juli 1951, also heute vor 70 Jahren verabschiedet, um die Rechte von Menschen auf der Flucht mit einem internationalen, völkerrechtlich verbindlichen Abkommen sicherzustellen. Deutschland ist diesem Abkommen wie die meisten Staaten der Welt beigetreten. Zusätzlich hat Deutschland in seiner Verfassung ein explizites Recht auf Asyl verankert – das leider durch zahlreiche gesetzliche Regelungen in den letzten Jahren mehr und mehr aufgeweicht wurde.  

Die Katholische Akademie Freiburg widmete diesem Ereignis, der Verabschiedung der GFK vor 70 Jahren, heute einen online-Aktionstag, zusammen mit dem Literaturhaus Freiburg, dem Theater im Marienbad, dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und dem Theater Freiburg. Die Beiträge zu dieser bemerkenswerten Tagung sind online verfügbar über www.katholische-akademie-freiburg.de.

Über die Historie, die Hintergründe und die Bedeutung der GFK möchte ich hier keine weiteren Ausführungen machen; jede/r kann sich dazu im Netz informieren, z.B. unter https://www.fluechtlingskonvention.de/ oder https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/270371/genfer-fluechtlingskonvention

Was leider sehr aus dem Blick der Öffentlichkeit geraten ist und was die Tagung der Katholischen Akademie heute eindrucksvoll und bedrückend herausgestellt hat, sind die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen die GFK durch die EU und ihre einzelnen Mitgliedsstaaten und durch die dafür geschaffene Agentur Frontex. Unter Anwendung von Gewalt und Inkaufnahme massiver Menschenrechtsverletzungen tut die EU alles, um Flüchtlinge von ihren Grenzen fernhalten. Ein wichtiger völkerrechtlicher Grundsatz der GFK ist das Non-Refoulement-Prinzip, das die Zurückweisung von Personen verbietet, die auf der Flucht sind und die bei ihrer Zurückweisung Verfolgung und Folter befürchten müssen. Trotzdem werden diese Zurückschiebungen (Push backs) tagtäglich an den europäischen Außengrenzen praktiziert, im Mittelmeer oder an der Grenze der Türkei zu Griechenland. Griechenland drängt gewaltsam Flüchtlingsboote zurück, die die Überfahrt von der Türkei versuchen. An der Grenze zwischen der Türkei und Griechenland wurde auf Flüchtlinge, die die Grenze überqueren wollten, geschossen – zwei Flüchtlinge wurden dabei getötet. Die  Menschen, die es schaffen, in Griechenland europäischen Boden zu betreten, werden dort unter menschenunwürdigen Bedingungen in geschlossenen, gefängnisähnlichen Lagern interniert, die schwer bewacht sind und zu denen Journalisten keinen Zugang erhalten. Das alleine ist bereits ein Verstoß gegen die GFK. Die Türkei baut derzeit eine drei Meter hohe und 144 km lange Mauer an der Grenze zu Iran, um Flüchtlinge aus Afghanistan abzuwehren. An der Grenze zu Syrien gibt es bereits eine 826 km lange Mauer.

Mehr als 20.000 Menschen haben beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren und nach Europa zu kommen, seit 2014 ihr Leben verloren. Dass diese Zahlen rückläufig sind, liegt daran, dass Frontex in Zusammenarbeit mit der libyschen  Küstenwache die Flüchtlingsboote aus internationalem Hoheitsgewässer zurückschleppt und die zivile Seenotrettung wie z.B. Seawatch immer mehr behindert und kriminalisiert wird.

Die Liste der Verstöße gegen die GFK und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ließe sich nahezu endlos fortsetzen. Diese Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit und gegen die Menschenwürde werden in der Öffentlichkeit kaum mehr wahrgenommen. Umso mehr ist der Katholischen Akademie für die heutige Tagung zu danken, die gezeigt hat, dass die GFK nicht auf den Müllhaufen der Geschichte gehört, sondern gerade angesichts der beschämenden und illegalen Praxis der europäischen Flüchtlingspolitik mehr denn je ihre Berechtigung hat.

Zum Abschluss ein wenig Logik nach Aristoteles: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Flüchtlinge sind keine Menschen. Also ist die Würde der Flüchtlinge antastbar.


Europäische Asylpolitik – ein erbärmliches und beschämendes Kapitel

Der Umgang der EU mit Flüchtlingen und Migranten ist beschämend, inhuman, rechtswidrig und menschenverachtend.

Wem dieses Urteil zu hart erscheint, der möge sich anschauen, was auf dem Mittelmeer, auf den griechischen Inseln und an anderen Außengrenzen der EU mit schutzsuchenden Menschen geschieht. Der Internationale Flüchtlingstag am 20. Juni ist Anlass, an das Elend der Flüchtlinge zu erinnern.

Vor knapp zehn Jahren, also lange vor 2015 mit dem rasanten Anstieg der Asylsuchenden in Deutschland und Europa, habe ich in einem Gastbeitrag für die Mittelbayerische Zeitung geschrieben: Immer, wenn aktuelle Entwicklungen wie jetzt in Nordafrika das Drama der Bootsflüchtlinge im Mittelmeer in den Blickpunkt rücken, reagiert Europa geradezu hysterisch. Aber nicht etwa, weil Menschen beim riskanten Versuch, europäische Außengrenzen zu erreichen, massenweise ertrinken – übrigens eine direkte Folge der europäischen Abschottungspolitik. Nein, man fürchtet einen „Flüchtlingsstrom“ oder gar einen „menschlichen Tsunami“. Europa droht, so der kaum hinterfragte Mythos, eine Invasion asyl- und arbeitsuchender Afrikaner.“

Bereits 2013 hat der Europäische Flüchtlingsrat ECRE in einer Studie festgestellt, dass die europäische Asylpolitik Menschenrechte verletzt. Seitdem ist viel passiert. Aber die Asylpolitik der EU hat sich nicht zum Besseren gewendet. Im Gegenteil. Das Sterben auf dem Mittelmeer ging und geht weiter. Seit 2014 sind mehr als 20.000 Menschen auf der Flucht über das Mittelmeer ums Leben gekommen (Quelle: IOM, UN Organisation für Migration. 2019 sind 1.885 Flüchtlinge und Migranten im Mittelmeer ertrunken.

Zyniker können den Rückgang der Todesopfer auf der Mittelmeerroute als einen Erfolg der europäischen Abschottungspolitik feiern. Die von Hilfsorganisationen organisierte zivile Rettung ist nahezu zum Stillstand gekommen. Seit die Helfer keine Bootsflüchtlinge mehr aufnehmen und an Land bringen können, müssen Flüchtlinge und Migranten, die sich auf die gefährliche Route begeben, tage- und wochenlang auf dem Mittelmeer ausharren. Die Mittelmeerroute ist als Fluchtweg immer mehr zur Todesfalle gefallen, weshalb Immer weniger Menschen versuchen, auf diesem Weg Europa zu erreichen. In Libyen werden sie in Lagern festgehalten, wo Folterungen, Vergewaltigungen und Morde an der Tagesordnung sind. Diese menschenunwürdigen Zustände sind den Verantwortlichen in Europa bekannt. Trotzdem arbeitet die europäische Grenzschutzorganisation Frontex mit der libyschen Küstenwache zusammen und meldet Flüchtlingsboote an die libyschen Behörden. Diese werden abgefangen, die Flüchtlinge wieder in die Lager in Libyen zurückgebracht.

Angesichts dieser Situation mutet es befremdlich an, dass heute (05. Juni 2020) der Bundesrat beschlossen hat, dass die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der EU künftig unter Strafe stehen und mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. 

Die EU setzt alles daran, ihre Grenzen abzuriegeln. Das geschieht nicht nur über Frontex, sondern auch durch die Sicherung von Grenzabschnitten mit Stacheldrahtzäunen. Um Flüchtlinge davon abzuhalten, überhaupt an die Grenzen Europas zu gelangen, ist sich die EU nicht zu schade, mit autoritären und diktatorischen Regimen zusammenzuarbeiten. Davon steht allerdings nichts in dem offiziellen Factsheet über die Asylpolitik der EU. Dort heißt es: „Durch die Asylpolitik der EU soll jedem Drittstaatsangehörigen, der in einem der Mitgliedstaaten internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status gewährt und die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung sichergestellt werden. Zu diesem Zweck bemüht sich die Europäische Union um die Ausarbeitung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.“

Das bisher für die Aufnahme von Flüchtlingen gültige Dublin-Verfahren ist den facto außer Kraft. Nach der Dublin III-Verordnung ist der EU-Staat, den ein Flüchtling als erster betritt, verantwortlich für seine Aufnahme und Unterbringung. Es sind also die Staaten an den Außengrenzen der EU wie z.B. Griechenland, Italien, Malta und Spanien, die die Hauptlast zu tragen haben. Mit der Folge, dass sie die Flüchtlinge, sofern sie überhaupt auf europäischen Boden kommen, so schlecht behandeln, dass sie möglichst in andere Staaten weiterfliehen. Die katastrophale Lage der Flüchtlinge in den griechischen Lagern ist hinreichend bekannt, aber die EU ist nicht in der Lage, eine Lösung herbeizuführen. Die aktuelle Praxis zeigt, dass das Dublin-System gescheitert ist. Eine neue, bessere Regelung ist nicht in Sicht. Die EU mit ihren 28 Mitgliedsstaaten und mehr als 500 Millionen Einwohnern versagt jämmerlich und schafft es nicht, ein einheitliches Asylrecht zu schaffen.

Wenn nun Deutschland am 1. Juli turnusgemäß für ein halbes Jahr die Präsidentschaft in der EU übernimmt und gleichzeitig mit Ursula von der Leyen eine Deutsche an der Spitze der EU-Kommission steht, könnten die Zeichen für eine Wende in der Asylpolitik der EU günstig stehen. Zu befürchten ist allerdings, dass die Bewältigung der Corona-Krise alle anderen Themen in den Hintergrund drängen wird. Wolfgang Schäuble (CDU) hat angekündigt, dass unter der deutschen Präsidentschaft im Herbst eine Konferenz zu Migration und Asyl stattfinden soll.

Es wäre also jetzt an der Zeit, Forderungen aus der Zivilgesellschaft für einen humanen und gerechten Umgang mit Asylsuchenden an die Bundestagsabgeordneten und an die Vertreter im Europäischen Parlament heranzutragen, wie z.B.

  • Europaweite einheitliche Standards für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden
  • Solidarische Verteilung von Geflüchteten auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • Zivile Seenotrettung zulassen und nicht kriminalisieren.