Experten zum neuen Gebäudeenergiegesetz: Verfassungswidrig, europarechtswidrig, bürokratisch und gegen die Klimaziele

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, das unter Habeck verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG), im Volksmund auch Heizungsgesetz genannt, in die Tonne zu treten. Die Bildzeitung hatte seinerzeit eine Diffamierungskampagne gegen das „Heiz-Hammer“-Gesetz gefahren.

Etwas Neues, Besseres soll nun also her. Am 13. Mai hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, mit dem das GEG abgelöst werden soll. Das neue Gesetz ist bei Sachverständigen auf massive Kritik gestoßen. Bei einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie am 22. Juni haben Experten das Gesetz mit einem vernichtenden Urteil kommentiert. Sie „bemängeln vor allem bürokratische Überlastung, soziale Risiken für Verbraucher und mangelnde Praxistauglichkeit, und sie äußern verfassungsrechtliche Bedenken“

Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, begrüßt zwar „die Abschaffung des Heizungsgesetzes der Vorgängerregierung“, kritisiert aber am neuen Entwurf, „die Einführung der Bio-Treppe bringe mit neuen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, mietrechtlichen Sonderregelungen sowie der Ausweitung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes neue Belastungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich. Dabei hätten die Hauseigentümer begriffen: „In 18 Jahren, sechs Monaten und acht Tagen Stand heute kann man keine fossilen Heizungen mehr benutzen“, sagte Warnecke. Das würden aktuelle Zahlen verdeutlichen: Im vergangenen Jahr seien 300.000 Wärmepumpen eingebaut worden, „während der Einbau von Gas- und Ölheizungen eingebrochen ist“, betonte er.

Die schärfste Kritik und schwere Bedenken formulierte in der Anhörung Prof. Dr. Remo Klinger. Seiner Auffassung nach ist derEntwurf “verfassungswidrig, europarechtswidrig und verstößt gegen die Pflicht zum Klimaschutz und zur Herstellung von Klimaneutralität“. Die suggerierte Möglichkeit, so Prof. Klinger, Heizkessel mit fossilen Brennstoffen über das Jahr 2044 hinaus zu betreiben, stehe in einem direkten Konflikt zur gesetzlichen Vorgabe, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die Bundesregierung wolle der Verunsicherung beim Heizungsgesetz begegnen und Klarheit schaffen, doch stattdessen ermögliche sie nun Entscheidungen, „die zu erheblichen Verunsicherungen führen“.

Auch der Normenkontrollrat, ein unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung berät, kommt zu dem Urteil, dass der Gesetzentwurf „in weiten Teilen kaum verständlich und für Betroffene nicht nachvollziehbar“ ist.

Die ganze Anhörung dauerte über zwei Stunden; Es lohnt sich, dass dreiminütige Statement von Prof Dr. Klinger anzuhören (auf der Zeitschiene von Minute 19 bis 22).