Phallussieg für die AfD: Keine Quotenregelung in Thüringen

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute das sogenannte Paritätsgesetz des Landes Thüringen für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Gesetz wollte das Land erreichen, dass Frauen und Männern die gleiche Zahl von Listenplätzen bei einer Landtagswahl bekommen. Dagegen hatte die AfD geklagt. Von den neun Verfassungsrichtern waren allerdings drei, darunter die beiden weiblichen Mitglieder des Gerichts, anderer Meinung.

Wie gut, dass es die AfD gibt, sonst wäre es um die Demokratie in Deutschland schlecht bestellt. Björn Höcke, bekennender Rechtsradikaler, hat sich über das Urteil gefreut und es als «Sieg für die Demokratie und den Verfassungsstaat» bezeichnet. Ein wahrer Phallussieg, sozusagen. Noch mehr von der Sorte Alice Weidel möchte man dieser Partei auch nicht wirklich an den Hals wünschen.


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2 Comments on “Phallussieg für die AfD: Keine Quotenregelung in Thüringen”

  1. Lieber Hejo, die herrliche Verwechslung von Phallussieg statt Phyrrhussieg hat mich zu dieser Analogie animiert. Und „Phallussieg“ würde ja in diesem Fall auch gut passen, oder?

  2. Avatar von Dr. Hejo Manderscheid Dr. Hejo Manderscheid sagt:

    Lieber Jürgen,

    hast Du das mit dem „Phallussieg“ ernst gemeint ?

    siehe bspw.:

    https://www.youtube.com/watch?reload=9 &v=QblrBHYMBTs

    Oder hab ich jetzt etwas nicht verstanden?

    Beste Grüße

    Hejo


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