Festung Europa? Für eine humane Migrations- und Grenzpolitik

Zwei Gründe veranlassen mich, nach meinem Blogbeitrag vom 22. Mai 2023 „Wir müssen draußen bleiben. Die Auslagerung des Flüchtlingsschutzes aus Europa“ erneut zur europäischen und deutschen Asylpolitik Stellung zu nehmen. Zu dem erwähnten Blogbeitrag gab es einige kritische Kommentare. Zum Beispiel hätte ich nicht die „brutale EU-Abschiebemaschinerie Frontex“ erwähnt und nicht gesagt, wie eine bessere Migrationspolitik aussehen könnte.

Der zweite Grund: Diese Woche, am Donnerstag, wollen die EU-Innenminister über die Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) beraten und den seit Jahren schwelenden Streit innerhalb der EU über die Behandlung und Verteilung von Asylsuchenden und Flüchtlingen beilegen.

Eines vorweg: Die Kritik, ich hätte die Praktiken von Frontex nicht erwähnt, stimmt insofern, als sie sich auf meine Ausführungen vom 22.05.2023 bezieht. Da ging es mir um andere Fragen zum Flüchtlingsschutz. Zu meiner Entlastung kann ich aber sagen: Beim Stöbern in meinem Archiv bin ich auf einen Gastbeitrag in der Mittelbayerischen Zeitung (die gibt es tatsächlich) gestoßen, den ich im April 2011 (!) publiziert habe unter der Überschrift: „Der Mythos von der Invasion“. Von dem, was ich dort vor zwölf Jahren geschrieben habe, muss ich eigentlich kein einziges Wort zurücknehmen.

Mehr als 100 Millionen weltweit auf der Flucht

Seitdem hat sich allerdings einiges geändert: Die Zahl der Menschen auf der Flucht hat sich lt. UNHCR seit 2012 mehr als verdoppelt und betrug Ende 2022 103 Millionen. Welchen Anteil an den Fluchtursachen (Kriege, politische Verfolgung, Klimawandel/Dürre, Armut, Hunger) unsere Lebens- und Wirtschaftsweise und unsere Außen- und Sicherheitspolitik haben, wäre ein eigenes Kapitel wert. Fakt ist: Mit den erhöhten weltweiten Fluchtbewegungen nimmt auch der Migrationsdruck nach Europa zu. Seit 2014 sind ca. 27.000 Menschen auf der Flucht nach Europa im Mittelmeer ertrunken. Die Staaten an den Außengrenzen der EU beklagen die fehlende Solidarität der Mitgliedsstaaten bei der Verteilung der ankommenden Flüchtlinge. Das Schengener Abkommen von 1985 und das Dubliner Übereinkommen von 1997 haben sich als ungeeignet erwiesen, eine humane europäische Asylpolitik und eine solidarische Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Europas zu erreichen.

Aufnahmeland Deutschland

Die Zahl der Asylanträge in Deutschland war 2011 mit 53.347 auf einem vergleichsweise niedrigen Stand. Ein Höchststand wurde in den Jahren 2015 und 2016 mit zusammen rund 1,2 Millionen Asylanträgen erreicht. Seit 2020 (122.170 Anträge) ist die Zahl wieder deutlich ansteigend (2022 = 244.000 Anträge). In den ersten vier Monaten dieses Jahres haben in Deutschland 102.000 Menschen einen Asylantrag gestellt – das ist nochmals eine Steigerung um fast 80 Prozent gegenüber dem Vorjahr.  In der EU hat Deutschland die meisten anerkannten Flüchtlinge (1,3 Mio). Für das Aufnahmeland Deutschland und für die Kommunen vor Ort, die die Flüchtlinge unterbringen und versorgen müssen, ist das zweifellos eine große Herausforderung. Trotzdem kann ich die diesbezügliche Hysterie, die derzeit die politische Debatte beherrscht, nicht teilen. In der Türkei leben bei gleicher Bevölkerungszahl dreimal so viele Flüchtlinge wie in Deutschland (3,8 Millionen), wenn auch unter sehr viel schlechteren Bedingungen. In meiner Wohngemeinde mit 1.500 Einwohnern leben aktuell 43 Flüchtlinge. Das sind rund drei Prozent. Meine Erfahrungen als Gemeinderat und im Rahmen ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe zeigen, dass die damit einhergehenden Belastungen bisher keine Überforderungen unseres Gemeinwesens bedeuten. Niemand muss dafür persönliche Einschränkungen oder „Wohlstandseinbußen“ hinnehmen. Von einer „Das Boot ist voll-Mentalität“ kann keine Rede sein. Und selbst wenn wir uns einschränken müssten: Sollte es uns die Solidarität mit den Flüchtlingen nicht wert sein?

Der Flüchtlingsschutz darf nicht zur Disposition stehen

Damit soll nicht einer unbegrenzten Zuwanderung das Wort geredet werden. Zweifellos muss es Mechanismen und Verfahren geben, wie Menschen auf der Flucht, die den Weg nach Europa und Deutschland suchen, menschenwürdig und gerecht behandelt werden. Dabei sind rechtsstaatliche Prinzipien, das Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Schutz der Flüchtlinge zu beachten. Genau diese Prinzipien werden aber durch die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Frage gestellt bzw. außer Kraft gesetzt. Europa verabschiedet sich schleichend von der Genfer Flüchtlingskonvention. Europa und Deutschland, so der Tenor der vorherrschenden Debatte, müssen sich wirkungsvoller vor der unkontrollierten Zuwanderung schützen. Die Diskussion um eine Verschärfung und Einschränkung des Asylrechts bis hin zur Abschaffung des Flüchtlingsschutzes, wie sie aktuell wieder von konservativen gesellschaftlichen und politischen Kräften geführt wird, ist zum einen erschreckend und zum anderen nicht neu. Bereits in den frühen 1990er Jahren, als durch die Balkankriege viele Flüchtlinge nach Deutschland kamen, wurde das Asylrecht in Deutschland durch den neu eingeführt Artikel 16a des Grundgesetzes eingeschränkt (der sog. „Asylkompromiss“).

Jetzt ist geplant, im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) das Asylrecht weiter einzuschränken und die Flüchtlinge am Zutritt Europas zu hindern. Es ist nicht mehr nur die AfD, deren ausländerfeindliche Grundhaltung bekannt ist und die offenbar in der deutschen Bevölkerung in diesen Tagen verstärkt Zustimmung findet. Nein, auch die bürgerlich-konservativen Parteien wie CDU/CSU und FDP fordern schärfere Grenzkontrollen, Kürzung von Leistungen für Flüchtlinge, mehr Zurückweisungen und Abschiebungen in angeblich „sichere Drittstaaten“. Die schon jetzt völkerrechtswidrigen „Pushbacks“ an den europäischen Außengrenzen, die menschenunwürdige Inhaftierung von Flüchtlingen in Massenlagern wie in Griechenland, die gewaltsame Verhinderung der Seenotrettung von Bootsflüchtlingen im Mittelmeer – all diese bereits existierenden Praktiken drohen durch die geplante Reform des Europäischen Asylsystems zur legalen oder stillschweigend akzeptierten Praxis zu werden.

Worum geht es bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)?

Eine gemeinsame Politik der EU zu Flucht und Asyl scheiterte bisher an unterschiedlichen Interessen der Mitgliedsstaaten. Nun will die EU-Kommission schnellere Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen etablieren, verbunden mit eine Ausweitung des Konzepts sicherer Drittstaaten, einem schlechteren Rechtsschutz für die Flüchtlinge und deren Inhaftierung in Massenlagern an den europäischen Grenzen. Im Kern geht es bei der Reform darum, die Asylverfahren an die Außengrenzen Europas zu verlegen und die Flüchtlinge und Asylsuchenden möglichst am Betreten Europas zu hindern bzw. in die sogenannten „sicheren“ Herkunftsländer oder Drittstaaten abzuschieben.

Die Bundesregierung bricht den Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag der Regierung von 2021 heißt es: „Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden …Wir wollen bessere Standards für Schutzsuchende in den Asylverfahren und bei der Integration in den EU -Staaten. … Der Asylantrag von Menschen, die in der EU ankommen oder bereits hier sind, muss inhaltlich geprüft werden.“

Nun gibt es eine Kehrwendung: Die Ampel-Koalition will sich dem Vorschlag der EU-Kommission weitgehend anschließen. Das bedeutet – siehe oben: Mehr Abschiebungen, Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, Abkommen mit Drittstaaten. Am 27.03.2023 hat der Ausschuss für Inneres und Heimat des Bundestags eine öffentliche Anhörung zur Reform des GEAS durchgeführt (kann man hier nachlesen bzw. hören). Trotz teilweise sehr kritischer Stellungnahmen hat Innenministerin Nancy Faeser am 28. April 2023 die Position der Bundesregierung zur geplanten Reform des GEAS bekanntgegeben und, anders als noch im Koalitionsvertrag versprochen, deutlich gemacht, dass Deutschland das Reformvorhaben der EU-Kommission mit dem verpflichtenden Grenzverfahren unterstützen will. Damit ist zu befürchten, dass keine fairen Verfahren mehr möglich sein werden. Unter Hinweis auf die sogenannten „sicheren Drittstaaten“ können dann Asylanträge pauschal abgelehnt werden und Schutzsuchende ohne weitere Prüfung in einen Drittstaat abgeschoben werden. Damit wird der Flüchtlingsschutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und des Asylrechts des Grundgesetzes unterlaufen.  

Und was meinen die Flüchtlingsorganisationen dazu?

In einem gemeinsamen Statement von über 50 Organisationen, darunter nahezu alle relevanten deutschen Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, die großen Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Hilfsorganisationen, unter der Überschrift „Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes“ wird die Bundesregierung aufgefordert, „ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen:

1. Für menschenwürdige und faire Asylverfahren: Keine verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen!

2. Für Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union: Keine Absenkung der Anforderungen an “sichere Drittstaaten”!

3. Für echte Solidarität in der Flüchtlingsaufnahme: Keine Weiterführung des  gescheiterten Dublin-Systems!“

In einem offenen Brief kritisieren zahlreiche Prominente und Künstler die Asylpolitik der Bundesregierung. Und schließlich, ganz aktuell, regt sich nun auch massiver Widerstand bei den Grünen: In einem Brief an die Führungsriege der Partei äußern mehr als 700 Parteimitglieder ihre „Erschütterung“ über den Kurs der Bundesregierung in Sachen Asylpolitik.

Man darf gespannt sein, was am Donnerstag in Luxemburg entschieden wird und ob es überhaupt zu einer Einigung auf europäischer Ebene kommt. Eine gute und bessere Asylpolitik ist leider nicht zu erwarten. Heribert Prantl hat dazu in seiner Kolumne am 4. Juni 2023 geschrieben: „Es gibt eine Formel, die eine Schlüsselformel für gute, für bessere Pläne sein könnte: „Asyl ist für Menschen, die uns brauchen. Einwanderung ist für die Menschen, die wir brauchen.“ Es ist dies, es wäre dies der Grundgedanke für eine gute europäische Migrationspolitik. Es braucht eine respektierte Autorität, die sie propagiert.“

Und noch ein Zitat, hier aus dem Statement von Ärzte ohne Grenzen in der oben erwähnten öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat vom 27.03.2023: „Die EU und ihre Mitgliedsstaaten stehen in den nächsten Monaten vor der Wahl: Entweder nehmen sie Schäden für das Leben und die Gesundheit von Menschen auf der Flucht weiterhin wissentlich in Kauf, um ihre Abschreckungs- und Externalisierungsstrategie weiter auszubauen. Oder sie leiten eine Abkehr von dieser Politik ein, hin zu einer humanen Migrations- und Grenzpolitik. Den europäischen Ländern mangelt es nicht an Wissen darüber, wie sie Migration und Flucht auf koordinierter Weise begegnen können, die Menschenwürde wahrt, das Funktionieren eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems erleichtert und legale Wege stärkt.“

Eine andere Politik ist möglich. Man muss sie nur wollen.


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One Comment on “Festung Europa? Für eine humane Migrations- und Grenzpolitik”

  1. Avatar von Jürgen H. Jürgen H. sagt:

    Hallo Jürgen, Deine Beschreibung der skandalösen EU-Asylpolitik ist zutreffend, ebenfalls das aufgeführte Statement der Ärzte ohne Grenzen. Ich sehe die EU-Gemeinschaft an einer elementaren Wegegabelung angekommen. Wird nun die Verfolgung von Wirtschaftsinteressen ausschließlich an oberster Stelle stehen, dies unter Missachtung der von den EU-Ländern unterzeichneten Werte einer humanitären Asylpolitik ? Das Grab der vermeintlichen Werte-Union wäre damit vorgegeben.
    Ich persönlich teile die von Pro Asyl aufgestellten, konkreten Forderungen, die in der Broschüre „Wenn Menschenrechte verschwinden“ unter dem Link proasyl.@proasyl.de nachzulesen sind.

     


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