Legal, illegal, scheißegal: Cum-Ex, die deutsche Justiz und der gesunde Menschenverstand
Veröffentlicht: 18. August 2022 Abgelegt unter: Gesellschaft, Innenpolitik, Wirtschaft | Tags: Cum-Ex-Skandal, Olaf Scholz, Olearius, Peter Tschentschei, Warburg-Bank 5 KommentareErinnern wir uns: Über mehrere Jahre wurde der deutsche Fiskus durch Cum-Ex-Geschäfte um 36 Mrd. Euro geprellt. Das ist viel Geld. Geld, das gut für Schulen, Kitas, bessere Bezahlung von Pflegekräften und so´n „Gedöns“ (Gerhard Schröder) gebraucht worden wäre. Mehr als 1000 Beschuldigte, gegen die die Staatsanwaltschaft inzwischen ermittelt, haben sich Kapitalertragssteuer erstatten lassen, die sie gar nicht gezahlt hatten. Das war legal, sagen sie. Darauf muss man auch erst mal kommen. Erst im Juli 2021 hat die deutsche Justiz festgestellt, dass die Cum-Ex-Aktiengeschäfte Steuerhinterziehung sind und somit strafbar. Reichlich spät. Denn schon 2002 waren dem Finanzministerium die Cum-Ex-Geschäfte bekannt; aber erst zehn Jahre später haben die Behörden das Steuerschlupfloch geschlossen.
Geholfen haben bei dem Steuerbetrug seriöse Banken, wie z.B. die Warburg-Bank in Hamburg, die „anspruchsvolle Privatkunden“ betreut und gern „Lösungen für die Strukturierung, den Erhalt und den Ausbau Ihres Vermögens“ bietet. Die Bank hat, wer hätte das gedacht, Haltungen und Werte und schmückt sich auf ihrer Website mit einem Gedanken von Dietrich Bonhoeffer: „Die Ehrfurcht vor der Vergangenheit und die Verantwortung gegenüber der Zukunft geben fürs Leben die richtige Haltung.“ Konkret sieht diese richtige Haltung dann so aus, dass die Bank für ihre Kundschaft Cum-Ex-Geschäfte tätigte und sich 169 Millionen Euro Steuern vom Hamburger Finanzamt erstatten ließ, die sie nie bezahlt hatte.
2016 erhob das Hamburger Finanzamt eine erste Rückforderung in Höhe von 47 Mio. Euro. Daraufhin suchte der Chef der Bank mit dem putzigen Namen Olearius („pecunia non olearit“ oder so ähnlich) Trost und Beistand bei Olaf Scholz, damals Erster Bürgermeister von Hamburg. Scholz konnte sich zunächst aber beim besten Willen nicht daran erinnern, überhaupt mit Olearius gesprochen zu haben. Als dann aus dessen Tagebuch hervorging, dass es sogar drei Gespräche zwischen Scholz und Olearius gegeben hatte, eines davon am 26. Oktober 2016, musste Scholz seine Erinnerungslücken korrigieren. An den Inhalt des Gesprächs kann sich Scholz bis heute leider nicht erinnern. Es liegt allerdings nahe, dass es um die Bundesligaergebnisse des HSV ging. Und dass Olearius zu den Großspendern der Hamburger SPD gehört, hat natürlich auch nichts mit der lästigen Steuergeschichte zu tun.
Man darf getrost annehmen, dass im Hintergrund bei den zuständigen Behörden heftig gemauschelt wurde, um die Steuerrückforderung zu verhindern. Kurz nach dem intimen Date von Olearius bei Scholz wurde nämlich die Steuerrückforderung fallengelassen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Offenbar hatte jemand bei der Finanzbehörde die geniale Idee, man könne die Steuerforderung doch einfach verjähren lassen. Das belegt ein Chatverkehr der zuständigen Finanzbeamtin Daniela P. mit einer Vertrauten, in dem sie von einem „teuflischen Plan“ sprach.
Die brisante Frage, mit der sich sowohl die Justiz als auch der Hamburger Untersuchungsausschuss diese Woche beschäftigt, lautet: Hat es eine politische Einflussnahme auf die Finanzbehörde gegeben, auf die Steuerrückforderung zu verzichten? Politisch verantwortlich waren zu dieser Zeit Olaf Scholz als Bürgermeister und sein Finanzdezernent Peter Tschentscher.
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat nun ein Strafverfahren gegen Scholz und Tschentscher abgelehnt. Es gebe, so die Staatsanwaltschaft, keine „zureichenden tatsächlichen Anzeichen für den Verdacht, eine mutmaßliche Steuerhinterziehung der Warburg-Bank sei von Verantwortlichen der Hamburger Finanzverwaltung wissentlich oder willentlich gefördert worden“. Bemerkenswert an dieser Formulierung ist nicht nur der Persilschein für Scholz und Tschentscher, sondern dass die Staatsanwaltschaft von einer „mutmaßlichen (!!) Steuerhinterziehung“ spricht. Liebe Hamburger Staatsanwaltschaft: Ja, leck´s mi doch am Arsch (Hinweis: Im vorliegenden Fall ist der Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB nicht erfüllt; siehe Amtsgericht Ehingen vom 24. Juni 2009).
Damit wären wir wieder am Anfang der Affäre angelangt. Eine Steuerhinterziehung, die nur eine mutmaßliche ist, könnte ja irgendwie auch legal sein, oder?
