Ein Gespenst geht um in Deutschland: Verbot von Einfamilienhäusern!
Veröffentlicht: 24. Februar 2021 Abgelegt unter: Allgemein, Gesellschaft, Kommunalpolitik, Wirtschaft | Tags: Bauland, Einfamilienhäuser, Wohnungsbau 2 KommentareDie aktuelle Diskussion um den Bau von Einfamilienhäusern, ausgelöst durch eine Entscheidung in Hamburg-Nord, bei neuen Baugebieten keine Einfamilienhäuser mehr zuzulassen, zeigt vor allem eines: Es geht nicht um Sachargumente und Fakten, sondern um eine scheinheilige, Tatsachen verdrehende, ideologisch verbrämte Schlammschlacht aus rechten CDU-Kreisen gegen die „Verbotspolitik der Grünen“ und deren „grundsätzliche Abneigung gegenüber Eigentum“ – so der Vorsitzende des CDU-Wirtschaftsrats Hamburg, Hennecke Lütgerath. Der CDU-Landesvorsitzende aus Thüringen, Christian Hirte schwadroniert von der „grünen Verbotspartei mit dem Einfamilienhaus als Feindbild“. Andere reden vom „Traum linker Ideologen“. CSU-Landesgruppenchef Dobrinth glaubt einen „ideologischen Kampf von links-grün gegen das Eigentum“ ausmachen zu können. Was der Verband der Haus- und Grundbesitzer dazu meint, wollen wir erst gar nicht wissen.
Leute, haltet einfach mal kurz die Luft an, wischt Euch den Schaum vor dem Mund ab, dimmt Euren Wutpegel runter und schaltet Euer Hirn ein!
Über das Privateigentum an Grund und Boden, die damit in Zusammenhang stehenden Profitinteressen und die Sozialbindung des Eigentums, wie sie das Grundgesetz versteht, wäre noch viel zu sagen. Das möchte ich Menschen überlassen, die davon mehr verstehen als ich. Man muss sich dazu auch nicht durch die 1100 Seiten des Marx´schen Opus „Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie“ (Dietz Verlag Berlin 1974) quälen. Hier ein paar Tatsachen, die selbst ich verstanden habe:
- Boden ist ein knappes, nicht vermehrbares Gut. Einfamilienhäuser verbrauchen mehr Fläche als Mehrfamilienhäuser. Es ist also grundsätzlich vernünftig, flächenschonend zu bauen und mehr Wohnraum auf begrenzt verfügbarem Bauland zu schaffen. Das entspricht auch dem Bedarf und der Nachfrage insbesondere von Familien nach bezahlbaren Wohnungen.
- Über den Wohnungsbau entscheiden die Kommunen vor Ort. Auch auf dem Land führt die Knappheit an Bauland zu verstärktem Bau von Mehrfamilienhäusern.
- Eigentum verpflichtet (Art. 14 GG). Enteignungen sind nach dem Grundgesetz möglich. Spekulation mit Bauland ist nicht im Interesse des Gemeinwohls. Dem einen Riegel vorzuschieben ist sozialpolitisch geboten.
Also: Oma darf ihr klein Häuschen behalten. Die Debatte darüber, wie eine sozial orientierte Wohnungsbaupolitik aussehen soll, muss geführt werden, aber nicht ideologievergiftet, sondern mit Sachargumenten.
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Danke für den Hinweis auf den Meinungsartikel von Heribert Prantl. Es freut mich natürlich, wenn meine Auffassung zur Sozialbindung des Eigentums von so prominenter Seite geteilt wird. Die wöchentliche Kolumne von Prantl lese ich immer gerne
dazu ein Auszug aus der Süddeutschen Zeitung vom 29./30.5.. Heribert Prantls Meinungsartikel zum Thema Sozialbindung des Eigentums ist bemerkenswert:
„… Wenn das höchste Gericht über eine Wohnungsvergesellschaftung in Berlin entscheiden muss, könnte das ein Anlass sein, die Sozialstaat]ichkeit neu zu justieren. Was hilft das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, wenn man keine hat und keine findet? „Eigentum verpflichtet‘, heißt es im Grundgesetz: „Sein Gebrauch soll zug}eich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Das ist das vergessene Fundament des deutschen Sozialstaats. Wären diese zwei Sätze, wäre die
Sozialbindung mehr geachtet worden – dann wären die Wohnungsnot in den Großstädten und der Zorn der Mieter nicht so groß. Bei der Vergesellschaftung handelt es sich um den härtesten und schärfsten Fall der Sozialbindung des Eigentums. …“
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/meinung/wohnungsnot-enteignung-prantl-1.5306334?reduced=true