Schutz für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer

„Stell dir vor, es ist Krieg, und keiner geht hin“

– dieser umstrittene Spruch aus der Friedensbewegung geht von der falschen Annahme aus, als könnten Menschen, die zum Kriegsdienst herangezogen werden, frei darüber entscheiden, ob sie in den Krieg ziehen wollen oder nicht. Und dass sich das mit dem Krieg von selbst erledigen würde, wenn keiner hinginge. Ganz so einfach ist es leider nicht. Es gibt in vielen Ländern ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Kriegsdienstverweigerung, so auch in Russland und in der Ukraine, aber unter einschränkenden Bedingungen. Details dazu kann man in einem Hintergrundartikel von Pro Asyl nachlesen: Kriegsdienstverweigerung und Desertion: Belarus, Russische Föderation und Ukraine.

Schutz für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer gefordert

Kriegsdienstverweigerung, lange Zeit als Spielwiese idealistischer Pazifisten belächelt, bekommt angesichts des Ukrainekrieges eine neue Bedeutung. Die Organisation „Connection e.V.“, die sich aktiv für ein umfassendes Recht auf Kriegsdienstverweigerung einsetzt, schätzt, dass etwa 100.000 militärdienstpflichtige russische Männer und etwa ebenso viele Ukrainer in den letzten sechs Monaten sich einer möglichen Rekrutierung entzogen haben.

Auch in Belarus gibt es Verweigerer und Deserteure. Die Ukraine hat das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt und die Grenze für Männer zwischen 18 und 60 Jahren geschlossen. Derzeit haben ukrainische Staatsbürger einen befristeten Aufenthalt in der Europäischen Union.

Mit einer Petition fordert Connection e.V. zusammen mit anderen Organisationen die Europäische Union auf, Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern aus Russland, Belarus und Ukraine Schutz zu gewähren. Der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, hatte russische Soldaten zur Desertion aufgerufen und ihnen Schutz nach dem Flüchtlingsrecht versprochen. Dieses Versprechen wurde bis heute nicht eingelöst.

Die Petition, die auf der Website WeMove.eu gestartet wurde, kann hier unterzeichnet werden.

Und die Bundesregierung?

Die Bundesregierung hat erklärt, dass „bei glaubhaft gemachter Desertion eines russischen Asylantragstellenden derzeit in der Regel von drohender Verfolgungshandlung für den Fall der Rückkehr in die Russische Föderation ausgegangen“ werde. Damit könnten sie als Flüchtling anerkannt werden, sofern sie ihre Desertion nachweisen können. In einer Mitteilung des Innenministeriums wird jedoch ausdrücklich weiter ausgeführt, dass es nur um Deserteure geht und „Wehrdienstflüchtlinge von den Ausführungen nicht umfasst“ sind. Hallo Frau Faeser: Das ist nicht so wirklich plausibel, oder?

Anekdotisches aus den 60iger Jahren: Wenn im Wald der Russe kommt

Persönliche Anmerkung: Ich habe 1969 den Kriegsdienst verweigert. Anders als heute für die russischen, belarussischen und ukrainischen Männer war das damals für mich mit keinerlei Risiko verbunden. Ich musste mich vor einem Prüfungsausschuss einer „Gewissensprüfung“ unterziehen. Der Prüfungsausschuss, das war ein dreiköpfiges Gremium, Männer natürlich, die darauf aus waren, junge Menschen wie mich einzuschüchtern und ihre Argumentation ins Wanken zu bringen. In meinem Falle gelang die Einschüchterung nicht ganz, ein Mitglied der Kommission schlief während der Anhörung, die beiden anderen löcherten mich mit Fragen, auf die ich aufgrund der gründlichen Vorbereitung auf den Anhörungstermin Antworten parat hatte. Eine der üblichen „Fang“-Fragen, mit der der jeweilige Kandidat in Widersprüche verwickelt werden sollte, lautete: Mit Ihrer pazifistischen Einstellung kommen Sie doch nicht überall durch. Wenn Sie mit Ihrer Freundin im Wald spazieren gehen, um es kommen russische (!) Soldaten, die Ihre Freundin vergewaltigen wollen, würden Sie da nicht gewaltsam Widerstand leisten? Ich weiß nicht mehr, welche Antwort ich dafür parat hatte. Es hätten sich angeboten: A: Ich habe keine Freundin. B: In meinem Wald gibt es keine russischen Soldaten. C: Dann nehme ich meine Kalaschnikow, die ich bei solchen Gelegenheiten immer bei mir trage, und tattatattatatta…. Ich wurde in der ersten Instanz als KDV anerkannt. Dann war es wohl doch nicht die Antwort C.