Hinrichtungen mit Drohnen: Bundesregierung und Grüne schweigen

Heute habe ich an Außenministerin Annalena Baerbock einen Brief geschrieben. Es geht um Politik, deshalb kann ich das hier öffentlich machen.

Wittnau, 13. August 2022

Liebe Annalena,

als Mitglied der Grünen darf ich „Du“ sagen. Kann aber sein, dass ich bald wieder „Sie“ sagen muss, weil ich vermutlich die Partei verlassen werde. Der Grund ist schnell erklärt: Bis vor kurzem waren wir uns noch einig, dass Hinrichtungen mit Drohnen völkerrechtswidrig sind und dass deshalb solche Hinrichtungen nicht von deutschen Boden ausgehen dürfen. Das haben die Grünen in der Opposition immer wieder klar und deutlich vertreten. Es widerspricht jedem Rechtsverständnis, Menschen ohne Gerichtsverfahren und nur auf Verdacht hin zu töten und dabei in Kauf zu nehmen, dass Zivilpersonen, die sich in der Nähe des mutmaßlichen (!) Terroristen aufhalten, ebenfalls getötet werden. Kollateralschäden heißt das dann.

Nun hat die Tagesschau am 11. August berichtet („Hinrichtungen aus der Luft – Deutschland und der US-Drohnenkrieg“, in der ARD-Mediathek abrufbar), dass sich offenbar bei den Grünen die Meinung dazu geändert hat. Um die Amerikaner gerade jetzt im Zuge des Ukrainekrieges nicht zu verärgern, verzichtet die Bundesregierung und das von Dir geführte Auswärtige Amt darauf, Aufklärung über die gezielten Tötungen und die dabei zu Tode kommenden unbeteiligten Zivilisten zu verlangen. Dabei hat das US-Militär bereits mehrfach eingestehen müssen, dass statt mutmaßlicher Terroristen unschuldige Menschen bei Drohnenangriffen getötet wurden. Die Bundesregierung versteckt sich hinter der Aussage der US-Militärs, man halte sich an bundesdeutsches Recht. Eine Überprüfung findet nicht statt; Auskünfte über Drohnenangriffe werden von den Amerikaner grundsätzlich verweigert.

Wichtige Schaltzentrale für die Drohnenangriffe ist der US-Militärstützpunkt Ramstein in der Pfalz. Dort hat auch das Africa Commando seinen Sitz, von wo aus Drohnenangriffe in Afrika koordiniert werden (*Korrektur: Das Africom sitzt in Stuttgart, nicht in Ramstein!). Das alles geschieht also mit Wissen und stillschweigender Duldung der Bundesregierung. Jürgen Trittin hat, damals noch in der Opposition, die Bundesregierung bezichtigt, mitverantwortlich für die illegalen Tötungen zu sein. Liebe Annalena: Gilt das jetzt nicht mehr?

Über die „nukleare Teilhabe“ (ein wahrlich widerlicher Euphemismus) muss ich mich mit Deiner Kabinettskollegin Christine Lambrecht streiten. Auch hierzu finde ich die Haltung der Bundesregierung schwer erträglich. Wir Deutschen haben zwar keine eigenen Atomwaffen (hurra!), aber wenn die Amerikaner ihre Bomben, die auf dem Stützpunkt Büchel lagern (was die Bundesregierung offiziell nicht zugibt), ins Ziel bringen wollen, brauchen sie dafür deutsche Piloten und Trägerflugzeuge. Die Befehle und die Ziele kommen von den Amerikanern. Unser Beitrag zur „nuklearen Teilhabe“ wäre also, das Transportmittel zu stellen, während Ziel und militärischer Zweck für den Einsatz der Vernichtungsmittel von den Amerikanern definiert werden. Soll das wirklich unsere Position sein?

Liebe Annalena, ich will Dich nicht erpressen. Aber wenn ich bei den Grünen bleiben soll und dieser Partei weiterhin meine Stimme geben soll, brauche ich eine klare Ansage.

Mit (gerade noch solidarischen) Grüßen

Jürgen


Von Kampfdrohnen, Kolateralschäden und nicht existierenden Schattenarmeen

Kampfdrohnen, Kolateralschäden und Schattenarmeen – wie das alles zusammenhängt? Das soll hier aufgezeigt werden, getreu dem „Günter-Öttinger-Axiom“ (Everything hangs together).

Aber schön der Reihe nach. Diese Woche konnten wir erfahren, dass die Geheimdienst-Kontrolleure des Bundestages keine Beweise für die Existenz einer Schattenarmee, die einen politischen Umsturz plane, in der Bundeswehr gefunden haben. Wirklich beruhigen kann diese Nachricht nicht. Offenbar ist die Existenz einer solchen Schattenarmee nicht grundsätzlich unvorstellbar. Beweise für die Existenz eines Schwarzen Loches wurden auch erst kürzlich gefunden. Ja gut, der Vergleich ist blöd, denn ein Schwarzes Loch schluckt sämtliche Energie, was man von einer potenziellen Schattenarmee nicht erwarten dürfte. Es ist ja nicht so, als gäbe es in der Bundeswehr keine rechtsextremen Strömungen. Und sind nicht auch größere Mengen an Waffen und Munition aus den Depots der Bundeswehr spurlos verschwunden?

Waffen und Kriegsgerät kann man ja bei Bedarf auch neu kaufen. Aktuell geht es um die Beschaffung von bewaffneten Kampfdrohnen. Damit können Gegner zielgenau und schnell ausgeschaltet werden (das hört sich freundlicher an als töten, aber darum geht es). Risikoloses Töten quasi vom Schreibtisch aus, im home office. „Gezielte Tötungen durch Drohnen stellen illegale Hinrichtungen dar“ – so heißt es in einer Beilage der Informationsstelle Wissenschaft und Frieden e. V., in Zusammenarbeit mit der pax christi-Kommission Friedenspolitik.

Die Befürworter in der Regierung und im Parlament sehen das anders. Für sie sind die Drohnen eine Art „fliegende Lebensversicherung“ für deutsche Soldaten. Angeblich, so wird argumentiert, sollen sie auch die Zivilbevölkerung besser schützen – siehe Kunduz im übernächsten Absatz.

Die SPD, die eigentlich mal für die bewaffneten Drohnen war, hat nun Skrupel bekommen und verweigert ihre Zustimmung im Bundestag. Mein persönlicher Kompromissvorschlag: Drohnen gibt es auch im Online-Versandhandel zu kaufen, sogar sehr viel günstiger als die Dinger von den Israelis. Bei Amazon kann man das Modell Airwars für schlappe 141,96 € kaufen – „direkt nach dem Auspacken bereit zur Schlacht“. Das dürfte doch auch im Bundestag mehrheitsfähig sein.

Und das tollste: Mit dem eingesparten Geld könnten dann die zivilen Opfer des Luftangriffs vom September 2009 bei Kunduz/ Afghanistan angemessen entschädigt werden. Damals kamen bis zu 100 Zivilisten bei einem von der Bundeswehr verantworteten Luftangriff auf zwei von den Taliban entführte Tanklastzüge ums Leben. Kolateralschäden nennt man sowas. Auch damals schon wurden Drohnen eingesetzt, allerdings nur zur Beobachtung. Die Angehörigen der Opfer haben auf Entschädigung durch die Bundesrepublik geklagt und nun, wie man heute hört, vor dem Bundesverfassungsgericht verloren.