For sale: Luxusimmobilien am östlichen Mittelmeer

Investoren, Anleger und Makler aufgepasst: Demnächst wird ein 365 km2 großes Grundstück in attraktiver Lage, angrenzend an das östliche Mittelmeer, mit interessantem Entwicklungspotenzial für Sie erschlossen!

Die Vermarktung erfolgt über LuxuryEstate.com im Auftrag von Trump Management.

Sobald die Erschließung abgeschlossen ist – es müssen noch 200.000 Trümmergrundstücke planiert, 50.000 Leichen entsorgt und 2,2 Millionen illegale Bewohner vertrieben werden -, werden die Grundstücke mit eigener Jachtanlegestelle höchstbietend versteigert. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen! Gehören Sie zu den Ersten und sichern Sie sich die Sahnestücke auf diesem, auch unter dem Namen Gaza Strip weltweit bekannten Terrain in bester Lage!


Ein schwarzbrauner Tag für Deutschland

Es war zu erwarten. Was sich in den letzten Tagen abgezeichnet hat, ist eingetreten: Die Union bekommt für Ihren Entschließungsantrag zur Migrationspolitik die Unterstützung der AfD und damit eine Mehrheit im Deutschen Bundestag.

Wer sich darüber freuen kann? Der unverhohlene Jubelausbruch der AfD-Abgeordneten im Bundestag spricht Bände. Wie blöd (oder ignorant) muss man (die CDU) eigentlich sein, zu glauben, die AfD ließe sich von der Zustimmung abhalten, indem man in den Antrag schreibt, dass die AfD doof ist??? Um dann hinterher Krokodilstränen zu weinen und die Entscheidung zu bedauern (Merz)????

Nun will die Union morgen (Freitag, 31. Januar) einen „Gesetzentwurf zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz)“ im Bundestag zur Abstimmung einbringen. In der Begründung wird suggeriert, dass mit den geplanten schärferen Einschränkungen in der Migrationspolitik Attentate wie die von Solingen, Magdeburg und Aschaffenburg künftig verhindert werden können.

Was davon zu halten ist, haben die beiden großen christlichen Kirchen in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 28. Januar 2025 erklärt, nämlich „dass die nun vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nach aktuellem Wissensstand keinen der Anschläge verhindert hätten.“ Darüber hinaus weisen die Kirchen darauf hin, dass die Gesetzesänderungen, die die CDU durchsetzen möchte, in Teilen im Widerspruch zu geltenden Gesetzen wie z.B. dem Aufenthaltsgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der  Familiennachzugsrichtlinie stehen. Die Union stellt damit auch das Grundrecht auf Asyl und die Genfer Flüchtlingskonvention sowie das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Frage. Fazit der Stellungnahme der Kirchen: „Der Gesetzentwurf ist …daher nicht geeignet, zur Lösung der anstehenden migrationspolitischen Fragen beizutragen.“ Die ganze Stellungnahme kann man hier nachlesen. Wir brauchen in Deutschland kein Zustrombegrenzungsgesetz, eher ein „Erstmalgründlichnachdenken-Gesetz“. Und eine funktioniere Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik.


Schulterschluss bei CDU/CSU und AfD: Grenzen dicht!

Ist die CDU auf dem Weg, die AfD rechts zu überholen? Oder bahnt sich gar ein Zusammenschluss zur CAfDU an? Im Ernst: Kurz vor der Wahl werden die Parolen schriller, wird der Wettbewerb um öffentliche Aufmerksamkeit hektischer.  CDU-Chef Merz will die Grenzen dicht machen, wenn nötig, mit den Stimmen der AfD. Das wars dann wohl mit der Brandmauer, oder? Manche Positionen der CDU in der Migrationspolitik sind noch rigoroser als die der AfD – z.B. Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft. Vergleicht man die Wahlprogramme beider Parteien, ergeben sich zahlreiche Gemeinsamkeiten und Schnittmengen. Auch wenn diese nicht in allen Details übereinstimmen, so lassen sich doch generelle Trends ablesen. Beispiele gefällig?

Grenzen dichtmachen, Asylverfahren ins Ausland verlagern, Bürgergeld und Heizungsgesetz abschaffen, Bahn privatisieren, Windräder abreißen, Lieferkettengesetz abschaffen, Verbrennerverbot abschaffen, Schuldenbremse beibehalten,  Unternehmenssteuer senken, Vermögende steuerlich entlasten, keine Mietpreisbremse, kein Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge, keine kostenfreie Verpflegung in Bildungseinrichtungen, keine Bürgerversicherung (= Beibehaltung des 2-Klassensystems in der Krankenversicherung), Cannabis-Legalisierung rückgängig machen. Oft lassen sich die Unterschiede lediglich am Sprachgebrauch festmachen: So will Weidel die Windräder „niederreißen“, Merz will sie bloß „abbauen“, weil sie, so Merz und Weidel, „häßlich sind“.

Erstaunlich – oder, wenn man so will – bedauerlich daran ist, dass die CDU / CSU als konservative Kraft und bürgerliche Partei der Mitte einen wichtigen Teil der Bevölkerung repräsentiert und in der politischen Meinungsbildung und Machtverteilung in Deutschland deshalb weiterhin ihren Platz haben sollte. Der aktuelle Rechtsruck unter Friedrich Merz dürfte aber vielen CDU-Mitgliedern und Wähler*innen zu weit gehen. Die parteiinternen Kritiker an dem Merz´schen Kurs werden sich vor der Wahl allerdings kaum aus der Deckung trauen.


Oh, wie schön ist Panama. Oder: Make America noch größer again

Der Imperialismus feiert neue Blüten. Während Russland versucht, sich die Ukraine einzuverleiben, China Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer geltend macht und Anspruch auf Taiwan erhebt, will der neue US-Präsident Trump Kanada, Grönland und den Panama-Kanal heim ins Reich holen. Warum nicht auch noch Mexiko und Kuba, das läge doch geografisch nahe?

Dass der Mann zu Übergriffen neigt, kennt man von seinem Verhältnis zu Frauen. Zahlreiche Anschuldigungen wegen sexueller Belästigung, Vergewaltigungsvorwürfe, Affairen, u.a. mit einer Pornodarstellerin, kommentierte er 2016 mit: „Wenn du ein Star bist, lassen sie dich alles tun. Du kannst alles tun […] Ihnen an die Muschi greifen. Du kannst alles tun.“ Mutige Frauen haben sich zur Wehr gesetzt und Trump wegen Vergewaltigung verklagt.  

Was das mit seinen imperialen Ambitionen zu tun hat? „Wenn du Präsident der USA bist, genügend Atomwaffen hast und dazu gehörig einen an der Waffel, kannst du alles tun. Du kannst alles tun und ihnen ihr Land wegnehmen.“ Hoffen wir mal, dass die betroffenen Nationen sich ihr Land nicht wegnehmen lassen und sich mutig zur Wehr setzen. Im Kinderbuch von Janosch „Oh, wie schön ist Panama“ erleben der kleine Tiger und der kleine Bär, dass man nicht nach Panama reisen muss, um sein Glück zu finden. Könnte ein passendes Geschenk für Donald Trump sein, wenn man nicht wüsste, dass er keine Bücher liest.   

Bildquelle: Von Janosch – Janoschmedien, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=139816309


Extralegale Hinrichtungen mit deutschem Beistand?

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Es geht um die Frage, ob Deutschland mitverantwortlich ist für Hinrichtungen politischer Gegner durch US-Drohnenangriffe. Dabei handelt es sich um gezielte Tötungen von Menschen, ohne dass ein ordentliches Gericht deren Schuld festgestellt und eine Todesurteil ausgesprochen hätte. Begründet werden die Hinrichtungen damit, dass es sich bei den Betroffenen um Terroristen handele und dass man sich gegen diese im Krieg befinde. Oft kommen neben den eigentlichen Adressaten der Angriffe auch unbeteiligte Zivilisten zu Tode. Für solche extralegalen Hinrichtungen nutzen die USA die Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz. Die Drohnen werden von Ramstein aus gesteuert; ohne die dort genutzte technische Infrastruktur wären die Drohnenangriffe nicht möglich.

Wer klagt und warum?

Gegen die Bundesrepublik geklagt haben zwei Jemeniten, deren Familienangehörige 2012 in Khashamir im Jemen bei einem amerikanischen Drohnenangriff getötet wurden. Deutsche Gerichte, die sich bereits seit zehn Jahren mit der Klage der Jemeniten beschäftigen, sind bisher zu unterschiedlichen Urteilen gekommen. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob diese Drohneneinsätze der USA das humanitäre Völkerrecht verletzen und ob Deutschland eine Mitverantwortung für den Tod von Zivilisten trägt, d.h. inwieweit Deutschland eine extraterritoriale Schutzpflicht für ausländische Staatsangehörige im Jemen hat, wenn diese durch US-Drohneneinsätze gefährdet sind. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen haben, sowohl für die juristische Verantwortung Deutschlands als auch für die internationale Nutzung militärischer Stützpunkte. Das Urteil wird allerdings erst in einigen Monaten erwartet.

Und wie stehen die Grünen dazu?

Bemerkenswert ist die Haltung der Grünen zu dem Problem. Als Mitglied der Partei habe ich am 13. August 2022 in einem persönlichen Brief an Annalena Baerbock geschrieben:

„Bis vor kurzem waren wir uns noch einig, dass Hinrichtungen mit Drohnen völkerrechtswidrig sind und dass deshalb solche Hinrichtungen nicht von deutschen Boden ausgehen dürfen. Das haben die Grünen in der Opposition immer wieder klar und deutlich vertreten. Es widerspricht jedem Rechtsverständnis, Menschen ohne Gerichtsverfahren und nur auf Verdacht hin zu töten und dabei in Kauf zu nehmen, dass Zivilpersonen, die sich in der Nähe des mutmaßlichen (!) Terroristen aufhalten, ebenfalls getötet werden. Kollateralschäden heißt das dann.

Nun hat die Tagesschau am 11. August berichtet („Hinrichtungen aus der Luft – Deutschland und der US-Drohnenkrieg“), dass sich offenbar bei den Grünen die Meinung dazu geändert hat. Um die Amerikaner gerade jetzt im Zuge des Ukrainekrieges nicht zu verärgern, verzichtet die Bundesregierung und das von Dir geführte Auswärtige Amt darauf,  Aufklärung über die gezielten Tötungen und die dabei zu Tode kommenden unbeteiligten Zivilisten zu verlangen. Dabei hat das US-Militär bereits mehrfach eingestehen müssen, dass statt mutmaßlicher Terroristen unschuldige Menschen bei Drohnenangriffen getötet wurden. Die Bundesregierung versteckt sich hinter der Aussage der US-Militärs, man halte sich an bundesdeutsches Recht. Eine Überprüfung findet nicht statt; Auskünfte über Drohnenangriffe werden von den Amerikaner grundsätzlich verweigert.

Wichtige Schaltzentrale für die Drohnenangriffe ist der US-Militärstützpunkt Ramstein in der Pfalz… Das alles geschieht also mit Wissen und stillschweigender Duldung der Bundesregierung. Jürgen Trittin hat, damals noch in der Opposition, die Bundesregierung bezichtigt, mitverantwortlich für die illegalen Tötungen zu sein. Liebe Annalena: Gilt das jetzt nicht mehr?“

Nach mehrfachen Mahnungen habe ich am 03. Februar 2023 die folgende Antwort auf meinen Brief aus dem Büro der Bundesgeschäftsführerin Emily Büning bekommen:

„Bewaffnete Drohnen wurden und werden vielfach auch von unseren Bündnispartnern für extralegale Tötungen und andere völkerrechtswidrige Taten eingesetzt. Ein solcher Einsatz ist für uns GRÜNE undenkbar und mit dem deutschen Verfassungs- und Wehrrecht nicht vereinbar.

Bezüglich der Drohnenangriffe steht das Auswärtige Amt fortwährend im Austausch mit den USA, die weiterhin versichern,  dass in Ramstein keine völkerrechtswidrigen Aktionen durchgeführt werden. Ehrlicherweise muss man sagen, dass gerade die Prioritäten auch in anderen Bereichen als der möglichen Strafverfolgung der Drohnenangriffe der USA liegen, was natürlich nicht bedeutet, dass dieses wichtige Thema in Vergessenheit gerät.“

Ohne wenn und aber: Extralegale Hinrichtungen sind abzulehnen

Dass diese Antwort nicht zufriedenstellen kann, muss ich nicht eigens betonen. Deutlich klarer hat sich die Internationale Katholische Friedensbewegung pax christi zu der Problematik geäußert:

„Extralegale Hinrichtungen widersprechen jeglichem Prinzip von Rechtstaatlichkeit, zeugen von moralischem Verfall und sind friedensethisch konsequent abzulehnen. Sie dürfen keinesfalls zu einem regulär benutzten Instrument werden.“